Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage, in der Hoffnung, dass Sie hier Erfahrungen haben.
Wir wenden für die Beiträge auch das Schätzverfahren an. Durch fehlerhafte Eingaben bei einem neu eingetretenen Mitarbeiter, freiwillig gesetzlich versichert, haben wir bei einer Krankenkasse im Mai 2026, einen Fehler drin, der sich bis jetzt durchzieht.
Durch diesen Sachverhalt haben wir uns die Schätzbeträge mal genauer angesehen und haben den Eindruck, dass die Beträge von Lohn und Gehalt allgemein zu hoch geschätzt werden.
Vom meinem Vorgänger haben wir es gelernt, dass man bei Einmalzahlungen oder monatlichen Schwankungen der Arbeitstage am besten Beitragsschätzungen korrigiert. Aber dadurch geraten die Zahlen doch in Schieflage, weil es doch nach dem Monatsabschluss ausgeglichen wird?
Haben Sie hier Erfahrungen ? Es ist auch recht kompliziert in den Auswertungen durchzublicken.
Hallo @SPH ,
zuerst möchte ich Ihnen einen kleinen Hinweis geben, der bei Schätzmandaten mit freiwillig versicherten Mitarbeitern (im Firmenzahlerverfahren) zu beachten ist:
Da die Beitragszahlungen für freiwillig krankenversicherte Mitarbeiter erst am 15. des Folgemonats zur Zahlung fällig sind, werden sie auch, sofern die Krankenkassen mittels Lastschriftverfahren einziehen, erst zum 15. des Folgemonats bezahlt. Somit besteht zum Monatsabschluss immer ein Habensaldo in Höhe der Beitragszahlungen für freiwillig Krankenversicherte. Das kann man nur daurch umgehen, dass man für diese Mitarbeiter das Selbstzahlerverfahren wählt.
VG
Ich mache mir nicht die Mühe bei Einmalzahlungen o.Ä. die Schätzbeiträge zu korrigieren. Das verursacht am Ende mehr Probleme als es nützt. Hatte dahingehend bisher auch noch keine Probleme.
Ich erstelle ausschließlich eine manuelle Schätzung wenn ein neuer Mitarbeiter mit neuer KK im Lohn abgerechnet wird. So bekommt die Krankenkasse zur Anmeldung auch gleich den ersten Beitragsnachweis und verhängt auch keine SZ.