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Schätzung und Gehalt

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letzte Antwort am 22.08.2023 10:27:45 von hansschäfer
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Hallo zusammen. 

Ich habe ein recht großes Mandat, welches künftig splitten möchte. Teilweise Stundenlohn mit BNW Schätzung und teilweise normale Gehälter  Monatsende. Entschuldigt meine blöde Frage, aber wir mache ich das am besten? 

Ich habe sonst nur Mandanten, die komplett am Monatsende abgerechnet oder komplett als Schätzmandat abgerechnet werden. 

Wie vereine ich beides? 

ChrisW
Fortgeschrittener
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Ich würde sagen, gar nicht. Es bleibt bei einem Schätzmandat.

Sie könnten zwar die Schätzung jedes Monat anpassen, wenn die bereits abgerechneten MA im Vergleich zum Vormonat unterschiedliche Verdienste hatten.

Aber das erfordert das Gesetz glaube ich nicht.

Sie müssen nur Neueintritte mit hinzuschätzen zum Beitrag, da DATEV dies nicht kann.

Nur Austritte werden von der DATEV automatisch bei der Schätzung berücksichtigt, wenn der Haken dafür gesetzt ist.

Dreifragezeichen
Beginner
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Nachricht 3 von 9
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Aktuell ist es kein Schätzmandat. Es sind alles Gehalts Empfänger. Einzelne Besonderheiten werden im Folgemonat nach verrechnet. Nun möchte der Mandant aber in Zukunft einzelne Mitarbeiter rein auf Stundenbasis bezahlen. Halt auch keine fest vereinbarten, sondern nur geleistete. Wie mache ich das am Sinnvollsten? 

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ChrisW
Fortgeschrittener
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Also ich würde umstellen auf Schätzmandat.

Die Schätzung erfolgt dann auf den abgerechneten Vormonatszahlen.

Sie haben einfach die Daten zukünftig nicht mehr zum Beitragstermin.

 

Und wenn Sie bei Neueintritten im Schätzmonat dann einfach den ca. Beitrag mit zur Beitragsschätzung hinzurechnen, sollte es passen. Sie können ja auch mit Prozenten arbeiten. 

Beispiel: Schätzung 4.000 EUR und jetzt kommt einer neuer dazu mit ca. 400 EUR SV-Abgaben, dann einfach + 10% einstellen und die DATEV erhöht dann jede Beitragssparte um 10%. 

Es ist und bleibt ja eine Schätzung deren Differenzen einfach im nächsten Schätzmonat mit abgerechnet werden.

 

Mache ich seit Jahren so und es gab nie Probleme mit KK oder Prüfungen.

 

taniafiwi
Einsteiger
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Grundsätzlich muss das gesamte Mandat ein Schätzmandant sein, sonst funktioniert die Beitragsschätzung des Programms nicht.


Rein vom Ablauf her -

- entweder alles gesammelt am Monatsanfang des Folgemonats rechnen (ggf. Abschläge am Monatsende zahlen?) 

 

- Oder den Lohn 2x rechnen, 1x die Gehälter zum Monatsende und dann wenn die Stunden vorliegen nochmal den Monatsabschluss zurücksetzen und die Stundenlöhner nachabrechnen. Die Lohnrechnungen der Gehälter können Sie hierbei unangetastet lassen (einfach nur die Lohnabrechnungen der Stundenlöhner löschen) dann kommt es auch nicht zu Differenzen.

 

VG

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ChrisW
Fortgeschrittener
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Wieso muss bei einer zweigeteilten Abrechnung der Monatsabschluss vor der 2. Abrechnung gelöscht werden.
Es reicht doch aus, wenn ich die erste Gruppe abrechne, evtl. das Geld auszahle.

Den Monatsabschluss mache ich erst nach der Abrechnung der 2. Gruppe.

Die Schätzung der Beiträge im lfd. Monat funktioniert ja auch ohne Monatsabschluss.

taniafiwi
Einsteiger
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Ja, stimmt, hatte ich so gar nicht dran gedacht. Das ist natürlich die charmantere Art das zu lösen.

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jjunker
Allwissender
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....sondern nur geleistete. Wie mache ich das am Sinnvollsten? 

 

Garnicht?

Weil jeder Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat und ein gesetzlicher Urlaubsanspruch besteht. Die SV Träger sehen solche Ausbeutereien nicht gerne. Auf den nicht gezahlten Lohn im Krankheitsfall und Urlaub wird dann nachgefordert.

 

Wenn ich den Satz jetzt falsch ausgelegt habe, sorry aber "nur geleistete Stunden" klingt für mich genau nach verstecktem Lohndumping auf Kosten der Mitarbeiter und der SV-Träger.

 

 

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
hansschäfer
Einsteiger
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Nachricht 9 von 9
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Hallo,

 

die Abrechnung wie bereits erwähnt über 2 Abrechnungsgruppen gestalten. Der Mandant ist dann als Schätzmandant zu führen.

 

https://apps.datev.de/help-center/documents/1007865

Abrechnung in Gruppen

nicht ärgern, nur wundern
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letzte Antwort am 22.08.2023 10:27:45 von hansschäfer
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