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Sachbezug bei Stundenauszahlung in Folgemonat

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letzte Antwort am 10.02.2026 16:04:47 von pogo
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Daslo
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage zu folgender Umsetzung in der Lohnabrechnung.

Wir sind uns im Büro nicht einig:

 

Im März fängt eine neue Aushilfe/Stundenlohn an. Die Aushilfen bekommen hier grundsätzlich den Lohn mit dem Folgemonat abgerechnet und ausgezahlt. Also im März erfolgt KEINE Lohnabrechnung, im April erfolgt eine Abrechnung mit Stunden aus März (also wir reden hier nicht von Korrekturen)

 

Die Aushilfe erhält ab März schon einen Sachbezug, welchen ich ungeachtet des o.g. Sachverhalts auch im März abrechnen würde. Meine Kollegen sind anderer Meinung und sagen, der Sachbezug gehört erst in die April-Abrechnung rein. 

 

Welche Lösung ist korrekt, oder sind ggf. beide Lösungen möglich?

 

 

pogo
Experte
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Nachricht 2 von 7
296 Mal angesehen

Ich frage mich, warum man sich da dann plötzlich Gedanken macht, wenn schon das laufende Arbeitsentgelt nicht dem richtigen Entgeltabrechnungszeitraum (1) zugeordnet wird. 🙄

 

Oder verstehe ich dich nur falsch und mit der allgemeinen Aprilabrechnung wird für die Aushilfen der März abgerechnet, aber schon als März (also per Nachberechnung)  und nicht als April?

Wenn so, dann gehört auch der Sachbezug (2) in den März.

 

Wenn nicht.....dann machts doch wie ihr wollt. Wenn (1) falsch ist, sollte (2) konsequenterweise auch falsch sein. 😆

 

lohnexperte
Meister
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Nachricht 3 von 7
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@Daslo  schrieb:

 

Welche Lösung ist korrekt, oder sind ggf. beide Lösungen möglich?

 

 


Keine der Lösungen ist korrekt; möglich sind dennoch beide - wenn man keinen Wert auf Korrektheit legt. (Im Übrigen würde ICH meinen guten Ruf als Lohnabrechnungsprofi nicht auf´s Spiel setzen und einen Mitarbeiter bewusst falsch abrechnen ...)

 

Irgendwo im Forum las ich mal den Satz: "Wir sind die Experten für die Prozesse, lassen es aber zu , dass uns Amateure ihre Arbeitsweisen aufzwingen." 😉

 

VG

Daslo
Einsteiger
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Nachricht 4 von 7
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Danke für die Antworten.

 

Die abrechnungsweise wurde bisher von keinen Betriebsprüfern bemängelt.

 

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lohnexperte
Meister
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Nachricht 5 von 7
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Unabhängig davon, dass Betriebsprüfer das bisher nicht bemängelt haben, sollte das Arbeitsrecht nicht aus den Augen verloren werden:

 

https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/fachthema-beitraege/arbeitgeberpflichten-faelligkeit-gehalt-2072858?tkcm=aaus

 

Wenn ICH SV-Prüfer wäre und es liegt ein Arbeitsvertrag ab 01.01.2026 vor, dagegen aber keine Abrechnung für 01/2026, sondern erst eine für 02/2026, würde ich mit Fiktivlohn argumentieren und den Zoll informieren ...

 

Und wie rechnen Sie ab, wenn das Arbeitsverhältnis per 28.02. endet? Gibt es dann auch eine Abrechnung für März und damit ggf. zwei parallel laufende Entgeltabrechnungen, weil ab 01.03. bereits ein neues Arbeitsverhältnis besteht?

 

Warum tun Sie das? Weil bisher kein Prüfer etwas dagegen hatte? Warum stellen Sie nicht auf korrekte Abrechnung um?

 

Sachen gibt`s .... 😉

Daslo
Einsteiger
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Nachricht 6 von 7
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Ich tue das, was schon seit über 30 Jahren so gemacht wird, es vom Mandanten ausdrücklich so gewünscht ist und mein Vorgesetzter ebenfalls unterstützt.

 

Ich will mich auch gar nicht rechtfertigen, und kann Ihre Argumente voll und ganz nachvollziehen. Aber wieso soll ich das System als "dummer Angestellter" denn plötzlich umstellen, wenn Mandant/Vorgesetzter/Betriebsprüfer i.O. damit sind.

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pogo
Experte
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Nachricht 7 von 7
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@Daslo  schrieb:

Ich tue das, was schon seit über 30 Jahren so gemacht wird, es vom Mandanten ausdrücklich so gewünscht ist und mein Vorgesetzter ebenfalls unterstützt.

Richtig, ich würde es dann vermutlich auch nur einmal anmerken und weitermachen.

 

Wenn dann aber eh alles um einen Monat verschoben ist, würde ich auch beim Sachbezug oder anderen Sachen keinen Unterschied machen.

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letzte Antwort am 10.02.2026 16:04:47 von pogo
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