Hallo in die Fachrunde,
folgende Konstellation:
Ab dem 01.01.2025 werden 45 EUR Gutscheine als Spenditkarten ausgegeben.
Unzweifelhaft Sachbezug st- + sv-frei.
Jetzt haben manche MA noch ein AG-Darlehen.
Da die mit 0% verzinst sind, entsteht ein geldwerter Vorteil. Bisher war es meist kein Thema, da unter 50 EUR Vorteil
Nun aber mit den 45 EUR ist man eigentlich fast immer über der 50 EUR Grenze.
Sachbezüge werden ja zusammengerechnet.
Weiß aber jemand eine Ausnahme, wo man evtl. den geldwerten Vorteil der Zinsen ganz normal versteuern kann/darf und somit nicht mit in die Sachbezugsgrenze einfließt?
Danke für etwaige Hinweise.
VG
Sind denn die Darlehen über 2600,00€?
Wenn die Darlehen unter 2600,00, dann unterliegen Zinsvorteile nicht der Lohnbesteuerung.
Ja, die Darlehen sind oft für Autokäufe gewährt worden.
Spendit Karten Höhe anpassen kommt nicht in Frage ? Hat man echt was davon den geldwerten Vorteil zu versteuern nur um paar Euro mehr auf dem Kärtchen zu haben ?
Kenne die jeweiligen Beträge nicht, könnte aber ne Milchmädchenrechnung sein...
Die ist eine Betriebsvereinbarung, die kann ich nicht umgehen.
Daher eben meine Frage ob man die Zinsen evtl. normal versteuern darf, sonst ist ja die gesamte Summe st- und sv-pflichtig.
Man könnte natürlich auch den geldwerten Vorteil aus dem Darlehen als Sachzuwendung (Geschenk an eigene Mitarbeiter) betrachten. Müsste dann nach §37b Abs. 2 EStG mit 30% pauschal vom AG versteuert werden und der Betrag ist SV-pflichtig, aber zumindest wird er dann nicht mit dem Sachbezug der Spendit zusammengerechnet. Ob das sinnvoll ist, kann ich nicht beurteilen.
@Kris_E schrieb:Wenn die Darlehen unter 2600,00, dann unterliegen Zinsvorteile nicht der Lohnbesteuerung.
Und ich dachte mir gerade, warum in der Januar-Abrechnung kein Zinsvorteil mehr ausgewiesen wird 🙂