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Sabbatical in LODAS korrekt abbilden

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letzte Antwort am 24.02.2026 12:19:33 von Tina_T
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VRAcker
Beginner
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Nachricht 1 von 6
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Hallo liebe Community

 

Bei uns gehen immer mal wieder Mitarbeitende in ein kurzzeitiges Sabbatical (bspw. 2 Monate ansparen, 2 Monate abbauen) meist mit einer Reduktion um 50%. Also 40h für 2 Monate arbeiten und 20h für 4 Monate bezahlt bekommen.

Zusätzlich geben wir Meldungen an stat. Ämter ab.

 

Anhand der Dokumentation von DATEV und der Community konnte ich schon herausfinden, dass ich mehrere Angaben machen muss, um das in LODAS korrekt abzubilden.

 

 

Ansparphase

Personaldaten>Sozialversicherung>Wertguthaben

Beginn der Ansparphase hinterlegen und den Zeitraum der Abbauphase definieren

 

Personaldaten>Entlohnung>Festbezüge

Gehalt normal hinterlegen mit Stamm-LA 200 (Festbezug Lohn/Gehalt)

im Minus das anzusparende Wertguthaben vom Gehalt abziehen mit Stamm-LA 200 (Festbezug Lohn/Gehalt)

stat. Stunden unter Stamm-LA 400 (Stundenverteilung) halbiert angeben (statt 40h = 172,00, nur 20h = 86,00)

 

Bewegungsdaten>Erfassungstabelle

manuell den Wert für die Auswertung 97 hinterlegen mit LA 368 (WGH Zuwachs ABL)

 

Abbauphase

Personaldaten>Entlohnung>Festbezüge

Gehalt hinterlegen: aber mit welcher Lohnart und nur hälftig?

  • Stamm-LA 200 (Festbezug Lohn/Gehalt): hälftig?
  • Stamm-LA 361 (Wertguthaben West jhrl.) = hälftig?

stat. Stunden unter Stamm-LA 400 (Stundenverteilung) nullen

 

Bewegungsdaten>Erfassungstabelle

manuell den Wert für die Auswertung 97 hinterlegen mit LA 364 (Freistellungsphase West)

 

Ist das dann so korrekt abgebildet und löst die Stamm-LA 361 eine Auszahlung und Abbildung auf dem Lohnzettel aus, oder kann ich auch einfach die Stamm-LA 200 weiterverwenden? 

 

Ich danke sehr für das Schwarmwissen.

Herzliche Ackergrüße
Verena R

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @VRAcker,

 

in der Abbauphase kann das volle Gehalt mit der Stammlohnart 200 und der hälftige Abzug mit der gleichen Stammlohnart weiter bestehen bleiben. Der Mitarbeiter bekommt schließlich in der Freistellungsphase, genau wie in der Ansparphase, die Hälfte seines Gehalts ausbezahlt.

Zum Abbau des Wertguthabens auf der Auswertung 97 sollte allerdings in der beschriebenen Konstellation nicht die Stammlohnart 361, sondern die Stammlohnart 364 Freistellungsphase West verwendet werden.

Die Stammlohnarten 368 und 364 bauen das Wertguthaben immer nur im Hintergrund auf, bzw. ab. Sie erscheinen nicht auf der Abrechnung und lösen keine Auszahlung aus.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
VRAcker
Beginner
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Vielen Dank @Christopher_Fürther, damit haben Sie mir sehr geholfen.

Tina_T
Beginner
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Nachricht 4 von 6
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Hallo @Christopher_Fürther ,

 

ich brauche hier bei diesem Thema grad noch Ihre Unterstützung:

 

wie kann ich in den Hinweisen zur Abrechnung auf der LODAS Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge ca. oberes Drittel rechts die Anzahl der Wöch.Arb.Zt.  mit"0" ausweisen? Das Programm meckert. "Die individuelle wöchentliche Arbeitszeit ist nicht korrekt erfasst. Die Wochenstunden sind nicht korrekt verteilt."

 

Regelmäßige/Wöchentliche Arbeitszeit/Individuelle Arbeitszeit wurde in der Freistellungsphase auf 0 gesetzt. Als Grund für die Änderung der Wochenarbeitszeit wurde in der Auswahl Vereinbarung über flexible Arbeitszeiten (§7 Abs. 1a SGB IV) ausgewählt. Dennoch weißt die Probebrechnung weiterhin Wöch.Arb.Zt.  40 Std. aus.

 

Wissen Sie Rat? 

DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 5 von 6
452 Mal angesehen

Hallo,


wenn auf Personalebene keine regelmäßige Arbeitszeit mehr erfasst ist, greift LODAS auf die hinterlegte wöchentliche Arbeitszeit auf Mandantenebene zurück und druckt diese an.


Gerne schauen wir uns aber den Sachverhalt mit Ihnen gemeinsam im Detail an. Wenden Sie sich dazu über einen anderen Servicekanal an uns.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
Tina_T
Beginner
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Nachricht 6 von 6
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Vielen Dank  @Alexandra_Friedrich . 

 

Ich werde auf die Möglichkeit des Andrucks eines individuellen Hinweistextes auf der Gehaltsabrechnung des MA´s zurückgreifen. Laut dem Datev Service Asistenten ist -

 

Eine Vorgabe “0 Stunden” ist für die wöchentliche Arbeitszeit im Sinne der Stundenermittlung nicht vorgesehen – das führt zu Plausibilitätsprüfungen wie „Die individuelle wöchentliche Arbeitszeit ist nicht korrekt erfasst. Die Wochenstunden sind nicht korrekt verteilt."

 

Grüße

 

 

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letzte Antwort am 24.02.2026 12:19:33 von Tina_T
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