Moin,
da SVnet für eine Nutzung für mehrere Betriebsnummern ab 1.01.2018 kostenpflichtig (Premiumaccount) sein wird stellt sich mir die Frage, welche Lösungen der Premiumhersteller DATEV ab 1.01.2018 für nachträgliche Berichtigungen von SV Meldungen anbieten möchte.
In meinen Augen kann es nicht sein, dass ich in DATEV keine Korrekturen von SV Meldungen fahren kann und in den Dokumenten zur Hilfestellung dann auf SVnet verwiesen wird. Da ab 1.01.2018 eine Nutzung für mehrere Betriebsnummern kostenpflichtig sein wird (genannt Premiumaccount) gehe ich davon aus, dass DATEV im Rahmen der Programmpflege hier eine Lösung anbieten wird. Die Begründung der ITSG ist im Übrigen, dass SVnet für kleine Unternehmen ohne Abrechnungssoftware gedacht ist. Im Umkehrschluss ergibt sich daraus eine Pflicht der Abrechnungsprogramme auch für Korrekturen die Möglichkeit zur Erstellung von SV Meldungen bereit zu stellen.
Hier der Link mit der Stellungnahme ITSG http://www.itsg.de/oeffentliche-services/sv-net/aktuelles-von-sv-net/#%C3%84nderungen
Gruß
KP
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Es geht um das Prinzip. Heute ist der Betrag noch überschaubar, aber morgen?
Diese Entwicklung können wir überall beobachten. Es muss überall digital stattfinden, es wird aber nie über die anfallenden Kosten gesprochen. Nur weil digital draufsteht verschwinden die Kosten doch nicht.
In der Sozialversicherung hat man mit den ohnehin verfügbaren Daten argumentiert und dann wurde im Hintergrund kräftig draufgesattelt. Alle Programmhersteller hatten mit dem von der ITSG vorgegebenen Mist zu kämpfen, wir durften und dürfen die Kosten dafür tragen. Der Erfolg sind dann elektronische Meldungen für Erstattungsanträge die zu Rückfragen nach dem Motto "Bitte senden Sie uns die AU Bescheinigung..." und erheblich längere Bearbeitungszeiten. Arbeitsentlastung Fehlanzeige.
Fröhlich weiter geht es mit dem SDE-Mail Postfach. Überschaubare Kosten. Datenmeldung an den Bundesanzeiger. Überschaubare Kosten, aber die Pflichten werden immer weiter ausgedehnt.
E-Bilanz, auch hier überschaubare Kosten, aber die Berichtspflichten werden immer weiter ausgedehnt. Aus den vorhandenen Daten ist die E-Bilanz schon lange nicht mehr aufzubauen. Reicht die bisherige Ansicht zu den Gebühren noch aus?
Mit den GoBD, der Datenschutzgrundverordnung etc. geht es fröhlich weiter. Wer soll diese Kosten noch tragen. Ach so, ich vergaß, ist doch überschaubar.
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Als Alternative können Sie ja für jeden Mandanten einen extra Benutzerzugang registrieren. Kostet nix, Sie müssen dann nur unzählige Passwörter kennen.
Hallo Herr Hecker,
das wird verwaltungstechnisch schwierig. Es reicht nämlich nicht, unterschiedliche Passwörter zu haben - sie können unterschiedliche Zugänge auch nicht über die gleiche E-Mail-Anschrift abwickeln....
Solange man einige Meldungen im Monat über sv.net abwickelt, ist es m.E. ok, dies auch über eine kostenpflichtige Version abzurechnen.
Und sicherlich sind € 12,00 pro Jahr nicht wirklich ein großer Betrag. Wir nutzen aber sv.net nur sehr sporadisch. Als ich letztes Jahr wieder mal was über sv.net melden musste, musste ich meinen Zugang erst mal wieder reaktivieren, da dieser aufgrund mehrjähriger Nicht-Nutzung schon nicht mehr im Zugriff war.
Also: Die jetzige Situation ist einfach ärgerlich, wenn man wirklich nur einige wenige Meldungen pro Jahr über sv.net erstellt bzw. erstellen muss, weil die Lohn-Software dies nicht mit anbietet. Schöner wäre wirklich, wenn die DATEV den Nachberechnungszeitraum erweitern würde. Dann könnte man zumindest die Meldungen, die aufgrund einer Betriebsprüfung im Einzelfall doch mal notwendig wären, auch über das RZ abwickeln.
Letztlich werden wir -wenn es denn irgendwann notwendig wird- wohl auch auf die Premium-Variante wechseln (müssen). Aber für 1-3 Meldungen alle 1-2 Jahre ist das irgendwie nicht die richtige Lösung.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Genau das sollte mit meinem Posting ausgedrückt werden.
Hallo Herr Lutz,
die Meldungen für ältere Jahre sind der eine Anwendungsfall ...
Aber so lange es für die Sofortmeldungen keine 24/7-Sendemöglichkeit über das RZ gibt, wird es auch für dieses Problem des Einsatzes von sv.net bedürfen.
Grüße
R. Hein
Mal abwarten, wann die Finanzverwaltung "Gebühren" für die Einreichung der elektronischen Steuererklärungen fordert. Schließlich sparen die Steuerpflichtigen ja jede Menge Kosten für Porto und Papier .. und auch der Tonerverbrauch vermindert sich radikal... Da könnte man doch auch abkassieren - vor allem, wenn Nutzer eines Premiumaccounts (Steuerberater) hundertfache Ersparnisse realisieren können - die allerdings die Datev auch schon wieder vereinnahmt hat (E-Pauschale) 🙂
Die Änderung ist doch tatsächlich an mir vorbei gelaufen.
Wenn man sich die Besetzung des Unternehmens ausschaut, dann sind da ja mal lustig "nur" die Krankenkassen vertreten:
Hier wären doch mal die Kammern und Verbände der Berufsträger gefragt. Es kann doch nicht sein, dass die Krankenkassen Geld dafür bekommen, dass man denen eine Meldung übermittelt, die die dadurch nicht mehr erfassen müssen.
Alternativ stellt man zukünftig tatsächlich alles was irgendwie ansatzweise nur nach Widerspruch riecht, auch ins Widerspruchsverfahren und stellt am Ende eine Rechnung für das Widerspruchsverfahren an die Krankenkasse.
Vielleicht sollte man mal den alten Stapel DEÜV-Meldungen mit Durchschlag für die Schreibmaschine ausgraben.
Aber auch die Datev sollte hier nicht untätig sein, also entweder selbst eine Lösung anbieten oder Druck machen...
Fakt ist doch, dass eine Abhilfe durch DATEV bis zum 1.1.2018 nicht in Sicht ist.
Von daher muss man wohl durch die Mühle der Premium-Freischaltung durch, um zum 1.1.2018 die gewohnten Arbeitsprozesse weiter zu verfolgen.
Schade nur, dass man (leider) nicht die diversen lokalen Bestände endlich in einen einheitlichen Datenbestand überführen kann. Oder gibt es dazu hier schon Erfahrungen?
Zumindest das hätte einen die Kosten dieses Programm verständlich nachvollziehbar machen können. Sei´s drum.
Richtig,es wird zeitlich knapp.
Nur das es nicht Erleichterungen bei der Registrierung für Berufsträger gibt, dass ist schon der Hammer. Wie wäre es zumindest für Datev-Mitglieder. Mit SV-Net sprechen, wenn ich selbst schon keine Lösung habe und abstimmen, wie Datev-Mitglieder ohne die aufwendige Registrieung da durch kommen. Z. Bsp. mit Beraternummer ohne Ähnliches.
Hallo,
bevor es jetzt hier zu - weiteren - Verwirrungen kommt:
1. Für StB ist mit der neuen Software lediglich eine einzige Registrierung für die Kanzlei erforderlich.
2. Mit dieser einen Registrierung können wir weiterhin für diverse Mandanten Daten übermitteln.
3. Lt. Auskunft der ITSG ist die Änderung erforderlich geworden, um den Dateneinreicher sicher identifizieren zu können. Da scheint mit der alten Version Missbrauch möglich gewesen zu sein.
Nach eigenem Test ist die neue Premiumversion auch auf WTS-Umgebungen lauffähig. Allerdings gibt die ITSG dafür keine Zusage. Die alte Version konnte hier nur unter manueller Bastelei gestartet werden.
Ist die neue Software denn damit im DATEVasp-Umfeld einsetzbar oder immer noch nicht?
Danke für die Rückmeldung. Kann man denn mehrer Bestände zusammenführen?
VG, Andreas Hofmeister
Das es nur einer Registrierung bedarf, hatte ich schon so verstanden. Trotzdem wäre hier ggf. die Datev gefragt gewesen, ob diese Registrierung nicht automatisch über die Beraternummer/Smartcard möglich gewesen wäre, wenn Datev schon keine eigene Lösung anbietet.
So lange die Registrierung nur für eine Betriebsnummer notwendig ist bleibt das Verfahren ja auch kostenfrei. Als StB benötigen wir, da DATEV ja keine rückwirkenden Zeiträume melden kann, einen Zugang auch für die Betriebsnummern unserer Mandanten. Und genau dieser Zugang ist kostenpflichtig. Wenn uns damit ein vernünftig arbeitendes Programm zur Verfügung gestellt werden würde wäre es ja noch akzeptabel, was aber als bisheriges Webfrontend angeboten wurde ist schlicht schlecht.
Na DATEV, eine Meinung?
Das es nur einer Registrierung bedarf, hatte ich schon so verstanden. Trotzdem wäre hier ggf. die Datev gefragt gewesen, ob diese Registrierung nicht automatisch über die Beraternummer/Smartcard möglich gewesen wäre, wenn Datev schon keine eigene Lösung anbietet.
technisch wäre das sicher irgendwie möglich gewesen, aber wer die ITSG kennt weiss auch, dass man dort keine solchen Prozess-Verkettungen zu Gunsten einzelner Anbieter zulässt.
Und die Realisierung für die Vielzahl von Lohnsystemen am Markt wäre angesichts der Kurzlebigkeit solcher Technologien m.E. kaum wirtschaftlich darstellbar.
technisch wäre das sicher irgendwie möglich gewesen, aber wer die ITSG kennt weiss auch, dass man dort keine solchen Prozess-Verkettungen zu Gunsten einzelner Anbieter zulässt.
Klar, dass ist ja auch eine Gesellschaft die von "Beamten" als Gesellschafter kontrolliert wird.
Und die Realisierung für die Vielzahl von Lohnsystemen am Markt wäre angesichts der Kurzlebigkeit solcher Technologien m.E. kaum wirtschaftlich darstellbar.
Aber für uns muss alles immer wirtschaftlich darstellbar sein...
Wenn die Krankenkassenverbände eine Gesellschaft gründen, die den Zweck hat, den Lohndienstleistern das Geld aus der Tasche zu ziehen, für die Meldungen, die die Mitglieder der Verbände erhalten, dann stimmt irgendetwas nicht...
und wenn dann auch noch keine Reaktionen der Verbände oder Kammern kommen, dann erst recht nicht...
und dann die Datev ihre Genossen bei dem Thema nicht unterstützt...
läuft hier irgend etwas schief.
Hallo zusammen,
vielen Dank für Ihre zahlreichen Kommentare.
Wir klären den Sachverhalt und melden uns wieder, sobald Informationen vorliegen.
Freundliche Grüße aus Nürnberg
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Community,
natürlich haben Sie Recht. – Die Korrekturmöglichkeiten von Meldungen, die aus einer Betriebsprüfung hervorgehen, sollten verbessert werden.
Derzeit steigen die Übermittlungen über die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) stetig an. – Dabei sind noch keine elektronischen Meldekorrekturen möglich. Dies möchten wir ändern. Bereits seit Längerem stimmen wir uns diesbezüglich mit der DRV ab, um hierfür die technischen Voraussetzungen zu schaffen und zu ermöglichen.
Leider liegt dieses Vorgehen noch in der Zukunft. Aktuell sind die Korrekturen nach wie vor nur über sv.net möglich. Zum Thema DATEVasp: Hier läuft die neue Software momentan noch nicht.
Ebenso sind wir Ihnen eine Antwort bzgl. der Druckkosten schuldig:
Im letzten Quartal wurden die Lohn-Auswertungen sowie Eilverarbeitungen in die eKommissionierung integriert. Das heißt, inzwischen werden die Auswertungen LODAS und Lohn und Gehalt, sowie der Eillohn ausschließlich wie folgt kommissioniert:
Versand aktueller Tag:
Versand Folgetag:
Dadurch, dass es neben dem Lohn noch weitere Auswertungen gibt, die derzeit noch nicht elektronisch kommissioniert werden, können jedoch auch in der Zukunft noch weitere Sendungen am Tag notwendig sein.
Porto wird an einem Tag für die ersten beiden Sendungen erhoben, die dritte und jede weitere Sendung ist portofrei.
Letztes Thema, welches angesprochen wurde, ist die 24/7-Sofortmeldemöglichkeit. Diese werden wir als Bestandteil der Lohn Vorerfassungen online in Unternehmen online umsetzen. Damit ist es möglich, dass der Mandant (und prinzipiell auch die Kanzlei) rund um die Uhr Sofortmeldungen senden kann.
Wir halten Sie natürlich über weitere Schritte auf dem neuesten Stand und melden uns wieder.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG