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SV-Meldung 40 bei Minijobber in Lodas

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letzte Antwort am 25.09.2025 12:07:59 von S_John
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S_John
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Hallo liebe Community,

 

ich habe bei einem Mandanten das Problem, dass ich einen Minijobber habe, der nur einen Monat beschäftigt war, für den ich die SV-Meldung mit Grund 40 (gleichzeitige An- und Abmeldung) erstellen müsste. Von LODAS kam nun der Hinweis "Abgabegrund: 40 - Gleichzeitige An-/Abmeldung Meldezeitraum: 20250801 - 20250831 DEÜV: Für Betriebe mit knappschaftlicher Abrechnung ist keine Datenübermittlung möglich. Bitte erstellen Sie deshalb die DEÜV-Meldung mit SV-net."
Der Mandant beschäftigt nicht nur Minijobber (falls das relevant ist). Aber gibt es wirklich keine andere Möglichkeit für mich, als jetzt eine Registrierung in SV-net vorzunehmen, um diese Meldung zu erstellen?

Wir arbeiten hauptsächlich mit einem anderen Programm, welches diese Meldung einfach erstellt hätte, daher kann ich mir kaum vorstellen, dass Datev das nicht anbietet. Zumal ich es wirklich schwachsinnig fände jetzt diese aufwändige SV-net Registrierung vorzunehmen, damit ich die eine Meldung für einen Mandanten abgegeben kann, die das Programm eigentlich erstellen können sollte...

 

Für Tipps ob und wie ich das mit Datev lösen kann, wäre ich sehr dankbar.

 

Wenn es wirklich gar nicht anders geht, wäre ich auch für diese Info dankbar - nicht glücklich damit, aber trotzdem dankbar 😅

andreaeinig
Einsteiger
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Ist der Minijobber der richtigen KK "Knappschaft" zugeordnet, also unter Kennung "Beitragsnachweis für GFB" ?

Man kann die Knappschaft ja auch mit der Kennung "Beitragsnachweis für KK" anlegen.

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S_John
Beginner
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Nachricht 3 von 7
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Ich arbeite nicht so viel mit Datev, wo sehe ich das denn?
Also angelegt haben wir in Lodas auch nur einmal die Knappschaft, und die Minijobber werden zumindest im Buchungsbeleg als Minijobber anerkannt, aber das ist vermutlich wieder etwas anderes.

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andreaeinig
Einsteiger
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Mandantendaten

Sozialversicherung

Krankenkassen

Knappschaft

Reiter Allgemeine Daten --> bei Adressdaten steht die Kennung der KK

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S_John
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ah, ja, da steht, dass es der Beitragsnachweis für geringfügig Beschäftigte ist. 🙂

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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Moin,

 

eine knappschaftliche Versicherung hat nichts mit den Beitragsnachweisen für die Minijobzentrale / Knappschaft zu tun.

 

Die knappschaftliche Versicherung greift für Arbeitnehmer im Bergbau. Liegt dies bei Ihnen wirklich vor?

 

Das Feld "Knappschaftliche Rentenversicherung" darf bei dem AN nicht geschlüsselt sein.

 

Uwe_Lutz_0-1758794524773.png

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

 

S_John
Beginner
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Nein, das liegt in diesem Fall nicht vor, es handelt sich um eine Tanzschule. Ich schätze da hat die Kollegin in der Urlaubsvertretung einen falschen Haken gesetzt. Darauf wäre ich im Leben nicht alleine gekommen 😅, vielen Dank. 

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letzte Antwort am 25.09.2025 12:07:59 von S_John
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