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SV-Beiträge: Umstellung Selbstzahler auf Firmenzahler

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letzte Antwort am 14.01.2026 13:45:34 von Newbie_
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Newbie_
Einsteiger
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Hallo zusammen, 

 

ich stehe auf dem Schlauch. 

 

Ein Mitarbeiter ist freiwillig versichert und Selbstzahler. Er soll umgestellt werden auf Firmenzahler. Unsere SV-Beiträge werden im Schätzverfahren behandelt und manuell überwiesen, kein Bankeinzug. 

 

Die SV-Beiträge sind am 28.01.26 fällig und auch schon zur pünktlichen Zahlung in der Buchhaltung eingestellt. Nicht berücksichtigt sind die Beiträge für den freiwillig Versicherten, nachdem er bislang Selbstzahler war. 

 

Wie verhindere ich, dass es im Übergangsmonat Selbst-/Firmenzahler zu einer Beitragslücke für den Mitarbeiter kommt? Irgendwann kommt ja der Punkt, wo der Mitarbeiter nicht mehr überweisen darf und ich sicherstellen muss, dass seine Beiträge rechtzeitig eingehen.

 

Ich hoffe, meine Frage ist ersichtlich. Ich habe von der Abhandlung her einen Knoten im Kopf, was wann getan werden muss, damit die Beiträge lückenlos bezahlt werden und der Mitarbeiter nicht am Ende ein Mahnschreiben bekommt. 

 

Vielen Dank für Hinweise dazu. 

 

Newbie_

DATEV-Mitarbeiter
Sarah_Loos
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 5
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Hallo @Newbie_,

um die „Beitragslücke“ zu verhindern, geben Sie im aktuellen Bearbeitungsmonat unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Krankenkassen, Registerkarte „Voraussichtliche Beitragsschuld“, die voraussichtliche Beitragsschuld ein.

Nachdem Sie die Werte erfasst haben, senden Sie nur Stammdaten ins Rechenzentrum, damit der Schätzbeitragsnachweis noch einmal neu erstellt wird.

Eine Anleitung finden Sie in unserem Hilfe-Center-Dokument Sozialversicherungsbeiträge abführen – bei früher oder normaler SV-Fälligkeit.

 

Beste Grüße Sarah Loos
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Newbie_
Einsteiger
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Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!

 

Dann werde ich die voraussichtliche Beitragsschuld im Januar übersenden. Folglich werden die Beiträge des Mitarbeiters für Januar und Februar am 25.02.26 gemeinsam überwiesen. Ist das so richtig? 

 

Der Versand der voraussichtlichen Beitragsschuld im Januar weißt den SV-Träger lediglich darauf hin, dass die Beiträge zukünftig wieder vom Arbeitgeber überwiesen werden und vom Arbeitnehmer keine Januar-Zahlung zu erwarten ist. 

 

Wir haben erst kürzlich von Bankeinzug auf Überweisung umgestellt und sind noch nicht richtig im Fahrwasser bei den einzelnen Vorgängen.

 

Danke für Ihr abschließendes Feedback zum Thema. 

 

 

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rschoepe
Experte
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Nachricht 4 von 5
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@Newbie_  schrieb:

Dann werde ich die voraussichtliche Beitragsschuld im Januar übersenden. Folglich werden die Beiträge des Mitarbeiters für Januar und Februar am 25.02.26 gemeinsam überwiesen. Ist das so richtig?


Nein, wenn du die voraussichtliche Beitragsschuld in 01/26 anpasst und die Stammdaten sendest, wird eine neue Beitragsmeldung für Januar erzeugt und an die Krankenkasse gesendet, die du am 28.01. überweist.

Im Februar würde das erst berücksichtigt, wenn du nicht manuell eingreifst.

Newbie_
Einsteiger
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Besten Dank - jetzt ist alles klar😊!

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letzte Antwort am 14.01.2026 13:45:34 von Newbie_
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