Wenn man für einen Mitarbeiter (MA) ein Wertguthaben (WGH) ermöglicht (aka Zeitwertkonto), dann werden ja in der Ansparphase beispielsweise vom MA monatlich 300€ von seinem Brutto "auf die Seite gelegt". Das kann in verschiedenen Formen angelegt werden (Versicherungslösung, Fonds, ...), aber eines ist allen gemeinsam, dass nämlich das angelegte Geld insolvenzgeschützt sein muss. Also bezüglich der Insolvenz des Arbeitgebers (AG), weil der MA es sich ja schon vorher verdient hat. Das trifft auch auf die AG-SV-Anteile für das zurückgelegte Geld zu, weil auch diese den Sozialversicherern bereits "zustehen" und nur verspätet (bei der Entnahme) an diese ausgezahlt werden.
Wir hatten heute ein Gespräch mit einem DATEV-Berater, um für die im obigen Beispiel 300€ mithilfe von LODAS zu ermitteln, wie hoch der AG-SV-Anteil ist. Und die Aussage war "geht nicht". Er machte insgesamt einen durchaus kompetenten Eindruck im Lohnabrechnungsbereich, aber irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen. Warum?
LODAS hat die Funktionalität schon lange, dass man für MA Wertguthaben führen kann. Ich kann mir also nicht vorstellen, dass noch NIEMAND das nutzt. Sobald irgendjemand das nutzt, steht er vor der gesetzlichen Vorgabe, dass das WGH insolvenzgesichert sein muss. Aber dafür muss er wissen, wie hoch der diesbezügliche AG-SV-Anteil ist.
Daher meine Frage in die Runde: Nutzt jemand von Euch LODAS um WGH zu führen? Und wenn ja, wie geht Ihr mit dem beschriebenen Problem um?
Viele Grüße
Achim
Wir arbeiten mit LuG, und da wird auch keine anzusparende Beitragshöhe automatisch errechnet wird.
Bei uns werden aber die aktuellen %-Sätze als Basis des AG-Anteils genommen (das scheint zu reichen).
Dann errechnen wir das über ein erstelltes Excel-Formular manuell.
Das wird bei jeder Änderung (z.B. zum Jahreswechsel) neu erstellt und zur Dokumentation abgelegt.
Hallo Achim,
es ist aktuell nicht vorgesehen, dass die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung im Rahmen von Zeitwertkonten ermittelt und dargestellt werden.
Auch im ITSG-Pflichtenheft zu den Flexiregelungen wird dies nicht gefordert. Die Ermittlung der Arbeitgeberanteile zur SV ist damit nicht zwingend Aufgabe der Entgeltabrechnung.
hmm, aber der AG muss doch dennoch die AG-SV-Anteile insolvenzgeschützt "auf Seite legen" oder habe ich das falsch verstanden? Und wenn das so ist, dann bedeutet das manuelles ausrechnen pro AN, oder?
VG Achim
Hallo Achim,
rechtlich können wir hierzu keine Auskünfte erteilen. Bitte halten Sie Rücksprache mit der Krankenkasse.
Da wir keine automatische Berechnung der AG-Anteile zur Sozialversicherung durchführen, berechnen Sie diese manuell pro Arbeitnehmer.
Guten Tag,
wir führen dieses Modell bei uns auch ein. Gibt es inzwischen eine Möglichkeit, dass der SV-Anteil AG automatisch ermittelt wird und mit dem Wertguthaben des AN monatlich in die Versicherung gezahlt werden kann?
nicht bei DATEV, aber bei timefonds.com für die Verwaltung von Zeitwertkonten. Sehr moderne Plattform mit Anbindung an DATEV (und andere)
Viele Grüße
Achim Becker
Kann mir jemand erklären, wie man das überhaupt alles anlegt und abrechnet.
Bei uns ist vorgesehen, dass wir flexibel die Überstunden dort einzahlen können, somit hätte ich einen monatlich wechselnden Wert,
Welche Lohnarten brauche ich hierzu und wie rechne ich das monatlich ab ?
Ist es richtig, dass ich die SV Anteile dann pauschal ermitteln und mitbuchen muss?
Ich stehe da gerade ziemlich auf dem Schlauch und die Hilfe Dokumente von DATEV helfen mir da auch nicht wirklich weiter.
Hallo,
bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Service-Kanal an uns, damit wir den Sachverhalt gemeinsam besprechen können.