Hallo,
die Anmeldung der SOKA-Beiträge ist ja bis zum 15. des Folgemonats zu übermitteln.
Und die Zahlung ist doch nun bis zum 28. fällig?
Auf der Zahlungsliste # 320 ist der 20. als Fälligkeit vermerkt. Müsste das noch geändert werden?
https://www.soka-bau.de/soka-bau-a-z/faelligkeit
Hallo @NinaJ,
die Datenübermittlung an die SOKA-Bau erfolgt täglich über uns.
Je nachdem wann Sie abrechnen, erfolgen die Datenübermittlung und die Zahlung.
Auf der Homepage der SOKA-Bau ist der 15. und der 28. als der späteste Zeitpunkt genannt, bis wann die Zahlung und Meldung eingegangen sein müssen.
Wenn Sie diesen spätesten Zahlungstermin wünschen, dann können Sie diesen unter Mandantendaten | Bankverbindungen | Ausführungstermine in der Registerkarte Baulohn ändern.
Danke, aber hat das dann auch Auswirkungen auf die Zahlungsliste # 320? Oder werden diese Fälligkeiten von DATEV gesteuert?
Hallo,
auf der 320 steht die Fälligkeit der SOKA Beträge.
Wenn Sie den Ausführungstermin unter Mandantendaten | Bankverbindungen | Ausführungstermine in der
Registerkarte Baulohn ändern, ändert sich die angedruckte Fälligkeit auf der Auswertung 320 nicht.
@Alexandra_Friedrich schrieb:Wenn Sie den Ausführungstermin unter Mandantendaten | Bankverbindungen | Ausführungstermine in der
Registerkarte Baulohn ändern, ändert sich die angedruckte Fälligkeit auf der Auswertung 320 nicht.
Die Antwort lautet also: da muss DATEV mal die Auswertung aktualisieren.