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SOKA Beiträge Fälligkeit

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letzte Antwort am 08.11.2024 10:31:10 von rschoepe
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NinaJ
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

die Anmeldung der SOKA-Beiträge ist ja bis zum 15. des Folgemonats zu übermitteln.

 

Und die Zahlung ist doch nun bis zum 28. fällig?

 

Auf der Zahlungsliste # 320 ist der 20. als Fälligkeit vermerkt. Müsste das noch geändert werden?

 

 

 

https://www.soka-bau.de/soka-bau-a-z/faelligkeit

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @NinaJ,

 

die Datenübermittlung an die SOKA-Bau erfolgt täglich über uns.
Je nachdem wann Sie abrechnen, erfolgen die Datenübermittlung und die Zahlung.

Auf der Homepage der SOKA-Bau ist der 15. und der 28. als der späteste Zeitpunkt genannt, bis wann die Zahlung und Meldung eingegangen sein müssen.
Wenn Sie diesen spätesten Zahlungstermin wünschen, dann können Sie diesen unter Mandantendaten | Bankverbindungen | Ausführungstermine in der Registerkarte Baulohn ändern.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
NinaJ
Fortgeschrittener
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Danke, aber hat das dann auch Auswirkungen auf die Zahlungsliste # 320? Oder werden diese Fälligkeiten von DATEV gesteuert?

 

 

 

 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


auf der 320 steht die Fälligkeit der SOKA Beträge.

 

Wenn Sie den Ausführungstermin unter Mandantendaten | Bankverbindungen | Ausführungstermine in der

Registerkarte Baulohn ändern, ändert sich die angedruckte Fälligkeit auf der Auswertung 320 nicht.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
rschoepe
Experte
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@Alexandra_Friedrich  schrieb:

Wenn Sie den Ausführungstermin unter Mandantendaten | Bankverbindungen | Ausführungstermine in der

Registerkarte Baulohn ändern, ändert sich die angedruckte Fälligkeit auf der Auswertung 320 nicht.


Die Antwort lautet also: da muss DATEV mal die Auswertung aktualisieren.

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letzte Antwort am 08.11.2024 10:31:10 von rschoepe
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