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SFN-Zuschläge von 25 Euro berechnen

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letzte Antwort am 13.08.2025 09:07:21 von pogo
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eitorfgmbh
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 4
154 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

darf man laut Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag vereinbaren, dass die SFN-Zuschläge immer von einem Stundenlohn von 25 € berechnet werden, egal wie hoch der eigentliche Stunden ist?

 

Und wie verhält es sich bei der aufgeführten Berechnung?

Grundlohn 30,37 €

Vereinbarter Stundenlohn 26,56 €

Sonntagszuschlag 26 %

 

25 € x 50 % = 12,50 € max. sv-freier Zuschlag

26,56 € x 26 % = 6,91 €, damit unter den 12,50 € und sv-frei? Oder sind 1,56 € sv-pflichtig, weil der Stundenlohn über 25 € liegt?

Bin hierzu verunsichert, da ich unterschiedliche Infos dazu gefunden habe.

 

Danke für Eure Hilfe 🙂

 

 

 

Momo1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 4
114 Mal angesehen

Hallo, 

 

ich lese gerade folgendes Dokument dazu:

Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge) - DATEV Hilfe-Center

"Die Sozialversicherungsfreiheit der Zuschläge ist auf einen Grundstundenlohn von 25 Euro begrenzt. SFN-Zuschläge mit einem höheren Grundstundenlohn sind steuerfrei, aber SV-pflichtig.

Es ergibt sich folgende Staffelung:

Grundstundenlohn bis 25,00 Euro: steuerfrei und SV-frei

Grundstundenlohn von 25,01 Euro bis 50,00 Euro: steuerfrei, aber SV-pflichtig

Grundstundenlohn ab 50,01 Euro: steuer- und SV-pflichtig

In der gesetzlichen Unfallversicherung gehören SFN-Zuschläge in voller Höhe zum UV-pflichtigen Entgelt.

Für die Berechnung der Steuer- bzw. SV-Freiheit ist neben dem Grundstundenlohn auch die Höhe der tatsächlich gezahlten Prozentsätze für die jeweiligen Zuschlagsarten relevant. Wenn diese Prozentsätze unter dem Prozentsatz der möglichen Steuerfreiheit nach § 3b EStG liegen, ist es durchaus möglich, dass die SFN-Zuschläge trotz eines Stundenlohns über 25 Euro SV-frei bleiben."

 

Ich würde jetzt davon ausgehen, dass der Zuschlag SV-frei ist.

Alternativ kannst du doch die LA wie in dem o.g. Dokument anlegen und dann mal eine Probeabrechnung machen und gucken was Lodas rechnet.

Vielleicht hilft das ja schon. ☺

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eitorfgmbh
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
103 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

vielen lieben Dank.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil... Auf dieses Dokument bin ich nicht gestoßen. Aber jetzt ist für mich klar.

 

Darf man denn vereinbaren, dass die Zuschlag von einem Stundenlohn von 25 € bezahlt werden, egal welcher Stundenlohn der Mitarbeiter erhält?

 

Viele Grüße

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pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 4
88 Mal angesehen

Sonntags- und Feiertagszuschläge sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, wenn sie nicht explizit durch einen Tarif- oder andern Vertrag vorgegeben sind. Die Höhe kann also frei bestimmt werden. Ob da nun 50% von 25€ Fiktiv-Stundenlohn oder x% von 31€ Real-Stundenlohn berechnet werden, macht keinen Unterschied.

 

Nachtzuschläge sind laut Gesetz in angemessener Höhe zu zahlen, was 25% vom tatsächlichen Stundenlohn entspricht.

Da gibt's keine Wahl.

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letzte Antwort am 13.08.2025 09:07:21 von pogo
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