Hallo zusammen,
bei einem neuem Mitarbeiter (Gehaltsempfänger) werden die SFN-Durschschläge nicht berechnet und somit auch keine Gehaltsabrechnung erstellt.
Die SFN-Zuschläge werden aus dem DU03 errechnet.
Hat jemand eine Lösung für mich?
Viele Grüße
Ulla
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Im Eintrittsmonat ist der ausgezahlte Bruttobezug der "Durchschnitt". Also das Ist-Brutto bzw. der Ist.-Std.-Lohn. Auf einen Speicher können/dürfen Sie im EintrMonat nicht zugreifen.
Wie mache ich das?
Kann ich unsere Lohnarten dafür nehmen oder muss ich neue anlegen?
In LODAS gibt es dafür in der Bewegungsdaten-Tabelle die Spalte "AbwLof" (abweichender Lohnfaktor). Die geht bei der Abrechnung vor, eine eigene Lohnart braucht es nicht. DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 9219378 zufolge heißt das bei LuG "Abw. Fakt."?
Du könntest auch den Durchschnittsspeicher "vorbefüllen", das macht aus eigener Erfahrung aber nur Ärger (dann korrigierst du monatelang noch den berechneten Durchschnitt - und wenn du das wieder über Änderung am Durchschnittsspeicher machst, hört es nie auf).
@Ulla schrieb:Wie mache ich das?
Kann ich unsere Lohnarten dafür nehmen oder muss ich neue anlegen?
LA verwenden, die nicht auf den DUO3 zugreifen, und aus meiner Sicht Standardlohnarten verwenden.
Nach meinem Eindruck kann er diese Zuschläge im Eintrittsmonat auch eher nicht beanspruchen, da es ja keine Grundlage gibt.
Danke für eure Lösungsvorschläge😀
Mit dem abweichendem Faktor hat es geklappt. Hätte ich auch selber draufkommen können🙈
Wieso hat man im Eintrittsmonat keinen Anspruch auf SFN-Zuschläge?
Ach so 🙃