abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

SFN-Zuschläge aus dem Durschnitt berechnen bei Eintritt

7
letzte Antwort am 08.03.2024 13:00:25 von Ulla
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Ulla
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 8
307 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

bei einem neuem Mitarbeiter (Gehaltsempfänger) werden die SFN-Durschschläge nicht berechnet und somit auch keine Gehaltsabrechnung erstellt.

 

Die SFN-Zuschläge werden aus dem DU03 errechnet.

 

Hat jemand eine Lösung für mich?

 

Viele Grüße

Ulla

 

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 8
298 Mal angesehen

Im Eintrittsmonat ist der ausgezahlte Bruttobezug der "Durchschnitt". Also das Ist-Brutto bzw. der Ist.-Std.-Lohn. Auf einen Speicher können/dürfen Sie im EintrMonat nicht zugreifen.

0 Kudos
Ulla
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 8
284 Mal angesehen

Wie mache ich das?

Kann ich unsere Lohnarten dafür nehmen oder muss ich neue anlegen?

0 Kudos
rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 8
271 Mal angesehen

In LODAS gibt es dafür in der Bewegungsdaten-Tabelle die Spalte "AbwLof" (abweichender Lohnfaktor). Die geht bei der Abrechnung vor, eine eigene Lohnart braucht es nicht.  DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 9219378 zufolge heißt das bei LuG "Abw. Fakt."?

Du könntest auch den Durchschnittsspeicher "vorbefüllen", das macht aus eigener Erfahrung aber nur Ärger (dann korrigierst du monatelang noch den berechneten Durchschnitt - und wenn du das wieder über Änderung am Durchschnittsspeicher machst, hört es nie auf).

0 Kudos
cro
Experte
Offline Online
Nachricht 5 von 8
263 Mal angesehen

@Ulla  schrieb:

Wie mache ich das?

Kann ich unsere Lohnarten dafür nehmen oder muss ich neue anlegen? 


LA verwenden, die nicht auf den DUO3 zugreifen, und aus meiner Sicht Standardlohnarten verwenden.

 

Nach meinem Eindruck kann er diese Zuschläge im Eintrittsmonat auch eher nicht beanspruchen, da es ja keine Grundlage gibt.

0 Kudos
Ulla
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 8
256 Mal angesehen

Danke für eure Lösungsvorschläge😀

 

Mit dem abweichendem Faktor hat es geklappt. Hätte ich auch selber draufkommen können🙈

 

Wieso hat man im Eintrittsmonat keinen Anspruch auf SFN-Zuschläge?

0 Kudos
pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 7 von 8
247 Mal angesehen

@Ulla  schrieb:

 

Wieso hat man im Eintrittsmonat keinen Anspruch auf SFN-Zuschläge?


Gemeint war die Zahlung der durchschnittlichen SFN-Zuschläge im Falle der Entgeltfortzahlung.

Da es im Eintrittsmonat keine durchschnittlichen Zuschläge aus den Vormonaten gibt, kann man auch keine zahlen.

Ulla
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 8
237 Mal angesehen

Ach so 🙃

0 Kudos
7
letzte Antwort am 08.03.2024 13:00:25 von Ulla
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage