Eine Mitarbeiterin ist langzeitkrank. Nach Beendigung des Krankengeldes hat sie Arbeitslosengeld beantragt. (Nahtlosigkeitsregelung) Jetzt hat sie eine EU-Rente wg. voller Erwerbsminderung (befristet) erhalten. Ich habe ihr Beschäftigungsverhältnis enden lassen. Das Arbeitsverhältnis besteht weiterhin. Hat die Mitarbeiterin weiterhin Anspruch auf Urlaub? Kenn sich da jemand aus?
Meiner Meinung nach bleibt der Urlaubsanspruch bestehen, da keine Ausnahmesituation vorliegt, wie z. B. bei Elternzeit (dort steht im Gesetz, dass der AG für jeden vollen Kalendermonat um 1/12 kürzen darf). Ich glaube nicht, dass es ein Gesetz gibt, wo eine Kürzung wg. Dauerkrank gibt.
Urlaub vor 2024 ist verfallen. Der 2024er Urlaub verfällt Ende März 2026. Der 2025/2026 bleibt noch bis März 2027/2028 bestehen.
Sie hatte 2023 einen Anspruch von 28 Tagen, hat 11 genommen = Rest 17 Tage.
Sie hatte 2024 einen Anspruch von 28 Tagen + 4 Tage wg. Schwerbehinderung + Rest 17 Tage = 49 Tage.
Wir haben dann 2024 = 29 Tage ausbezahlt.
Und den Rest von 20 Tagen haben wir 01/2026 ausgezahlt.
Da würde sie jetzt für 2025 und 2026 wieder neuen Anspruch auf Urlaub haben?
arbeitsrechtlich ist sie weiter beschäftigt, Sie dürfen also kein Austrittsdatum erfassen. es gibt auch für EU-Renten entsprechende Ausfallschlüsselungen.
Ich hatte in den Fehlzeiten erfasst:
bis 31.12.2024 Krankengeld
ab 01.01.2025 bis offen Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld
Muss ich jetzt noch die Fehlzeit: Einstellung Krankengeld wg. voller Erwerbsminderung
eingeben? Wenn ja ab wann? (02.01.2025)
wenn die EU-Rente ab dann läuft, ja.
Da muss ich nochmal nachschauen. Ich denke sie ist rückwirkend bewilligt. Da muss ich also das Datum der Bewilligung eigeben.
Du kannst/solltest auch die Krankenkasse fragen, welche Abmeldung sie zu welchem Zeitpunkt haben möchte.
Ansonsten wird sich die KK eh irgendwann melden.
Arbeitslosengeld (30) und Erwerbsminderungsrente (34) erzeugen nämlich unterschiedliche Meldegründe.