Hallo,
ich habe einen MA der in 12/2022 ausgesteuert wurde. Er soll jetzt ALG beziehen. Die Kündigung des AV erfolgt auf Grund der Fristen erst in 07/2023.
Das Arbeitsamt wollte jetzt unbedingt wissen wie hoch der Anspruch auf Resturlaub und Überstunden ist. Es erfolgt auf Grund der gemeldeten Resturlaubstage eine Ruhen des Leistungsanspruchs.
Jetzt meine eigentliche Frage:
Muss ich die Urlaubstage als Urlaubsabgeltung (Sonderzahlung) zum Zeitpunkt der Aussteuerung oder als Urlaubsentgelt (also laufender Arbeitslohn) abrechnen? Die Krankschreibung ist noch aktiv.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@NaJu2008 schrieb:Hallo,
Jetzt meine eigentliche Frage:
Muss ich die Urlaubstage als Urlaubsabgeltung (Sonderzahlung) zum Zeitpunkt der Aussteuerung oder als Urlaubsentgelt (also laufender Arbeitslohn) abrechnen? Die Krankschreibung ist noch aktiv.
Hallo und ein gutes neues Jahr🍀,
während einer laufenden/aktiven Krankschreibung kann es keinen Urlaub geben. Also müssen die Urlaubstage als Urlaubsabgeltung erfasst werden.
Grüße
Greese
Aus eigener kostspieliger Erfahrung folgender Tipp:
Sie sollten bei Zahlung im noch laufendem Arbeitsverhältnis aber beachten
Die Abgeltung des Urlaubsanspruchs durch Zahlung von Geldbeträgen ist im bestehenden Arbeitsverhältnis nach § 134 BGB unwirksam.
Je nachdem was das für ein AN ist, wird der nach der letzten Abrechnung die Auszahlung des Urlaubes nochmal (leider zur Recht) einfordern.
Mag ja sein und ist mir rechtlich auch durchaus bewußt, aber wenn das Amt Streß macht und den Leistungsanspruch für die Dauer des Resturlaubs am Beginn des Leistungsbezuges bereits auf ruhend stellt, hat man da wohl eher weniger Spielraum.
Und wenn dann in den netten Briefrechen auch noch drinne steht, dass der AG bei einer späteren Zahlung zum Schadensersatz gegenüber dem Arbeitsamt verpflichtet ist, fehlen mir einfach nur die Worte...
Hallöchen,
hätte mal bitte eine Frage:
Ich fasse mich kurz...
Ab 10.06.21 krankgeschrieben. Ab 07.12.2022 Aussteuerung.
Ab 08.12.2022 Arbeitslosengeld erhalten aber weiterhin Krankenschein, musste mich aber bewerben und hab dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden da klar war, dass es auf eine Kündigung meiner Seits rausläuft wenn ich ne neue Arbeit gefunden hab.
Ich habe zum 15.03.2023 gekündigt da neue Arbeitsstelle.
Am 15.03. Urlaubsabgeltung erhalten.
Darf das AA noch Forderungen stellen?
Beste Grüße
Guten Morgen,
ob das eine Frage für die Community ist?
Stehen wir doch i.d.R "auf der anderen Seite" als das Amt.
Ich verweise unsere MA, wenn sie solche Fragen stellen, immer darauf direkt beim Amt nachzufragen oder rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Gruß, vw
Normalerweise hätte das Amt vor der Aussteuerung beim AG anfragen müssen ob noch derartige Ansprüche bestehen und entsprechend den Beginn des Bezuges von ALG unter Berücksichtigung des Resturlaubes nach hinten verschieben müssen.
Sollte der AG keine korrekte Meldung ans AA gemacht haben, so hat er die Rückzahlungsverpflichtung für zuviel gezahltes ALG.
So hatte ich es zumindest in dem Brief vom AA gelesen, als es bei dem AN von meinem Mdt. um die Aussteuerung ging.
Hallo @NaJu2008 ,
@Gelöschter Nutzerfragt aber als Arbeitnehmer an.
Ob und ggf. was zwischen BA und AG gelaufen ist und was bei der Alg-Zahlung ggf. berücksichtigt wurde, wissen wir nicht.
Gruß und schönen Sonntag (naja- hier regnet`s), vw
Hallöchen,
die BA hat die Arbeitsbescheinigung an meine damalige Chefin geschickt.
Da steht das auch mit dem Urlaub drin, sowie hatte ich dies bei dem Arbeitslosenantrag angegeben, dass noch Resturlaub besteht.
Das Arbeitslosengeld ging nahtlos weiter nach meiner Aussteuerung.
Liebe Grüße
(hier scheint die Sonne)😉
Hallo,
bleibt mir wahrscheinlich auch nichts anderes übrig als zum Anwalt zu gehen falls noch was vom AA kommt.
Grüße
Hallöchen,
die BA hat erst vor kurzem was an meine damalige Chefin geschickt (Arbeitsbescheinigung).
Anfänglich auch eine Arbeitsbescheinigung, die sah aber anders aus, sowie musste ich das auch bei meinem Arbeitslosenvertrag angeben.
Ich hab da anscheinend einen sehr komplizierten Fall.
Ich hatte das nur bei einer Bekannten mitbekommen, dass diese auch ausgesteuert wurde und nahtlos Arbeitslosengeld bekommen hat aber durch ihren Arbeitger eine Auszahlung des Resturlaubes 2022. Sie musste 2000 Euro an die BA zurückzahlen.
Deswegen meine Frage ob da evtl. noch was kommen kann an Forderung vom AA obwohl ich schon einen neuen Arbeitgeber habe und am 15.03.23 Urlaubsabgeltung erhalten hab.
Sieht für mich so aus als hätten die das verbummelt nach der Aussteuerung.
Liebe Grüße
Hallo,
rechtlich können und dürfen wir als DATEV hier leider auch nicht beraten.