Hallo zusammen,
der Geschäftsführer ist Renter und hat 0% der Anteile.
Er kriegt monatlich 500.- EUR.
Welcher BGRS ist da jetzt richtig?
Jetzt gerade bin ich bei 0321.
Problem:
Egal, was ich bei der Umlage anklicke, es kommt ein
Fehler. Wie kriege ich das da weg?
Muss ich das bei der Krankenkasse in den Mdt-Daten
anhaken?
Außerdem macht Lodas jetzt Theater wegen der BG.
Hatte diesen Fall schon mal jemand hier bzw. hat
hierzu eine Idee?
Vielen Dank im Voraus
Hallo Tanja,
prüfe mal das Register "Umlage/Erstattung". Das findest du unter Mandantendaten -> Sozialversicherung -> Allgemeine Daten.
Gruß
Hab ich gerade gefunden, aber ich weiß gar nicht,
ob in diesem Fall da ein Haken rein muss.
Momentan sehe ich hier gar nicht mehr durch.
Gibt es bei Datev hierzu kein Klicktutorial?
Grundsätzlich besteht bei SV-pflicht auch Umlagepflicht. Jedoch könnte es auch Ausnahmen geben.
Am besten ist es wenn Sie sich mit der Krankenkasse abstimmen, die die Beiträge nachher einzieht.
Ich verstehe es so dass der Geschäftsführer Sv-Pflichtig ist (lt. Statusprüfung?)
Bei Sv-Pflicht handelt es sich bei 500,00 € monatlich aber doch um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (Minijob)
Umlagepflicht besteht normalerweise auch
@FrauSmith schrieb:Ich verstehe es so dass der Geschäftsführer Sv-Pflichtig ist (lt. Statusprüfung?)
Bei Sv-Pflicht handelt es sich bei 500,00 € monatlich aber doch um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (Minijob)
Umlagepflicht besteht normalerweise auch
Würde ich genauso sehen.
Bis auf die Ausnahme, dass Geschäftsführer nicht U1-pflichtig sind, selbst wenn sie sonst sv-pflichtig sind.
Wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist, grundsätzlich 6500, wenn er sich von der Rentenversicherungsfreiheit befreien lässt, 6100.
Wenn die Regelaltersgrenze nicht erreicht ist, verfährt man bei der RV wie bei jedem anderen Minijob auch.
Richtig! Daran habe ich nicht gedacht. Natürlich nur Pflicht zu U2 als Geschäftsführer
Die Schlüsselung sehe ich wie sie auch
Das Datev-Hilfedokument hatte mich durcheinander gebracht, weil da
im Bsp.: was von 6.000.- EUR steht.
also 6500 als BGRS.
Was muss denn als Personengruppenschlüssel genommen werden?
109 oder muss man 119 bzw. 120 nehmen?
Was sie mit den 6.000 € meinen weiß ich nicht
Personengruppenschlüssel ist im Minijob immer 109. Auch bei Rentnern