Hallo zusammen,
ich habe eine neue Mitarbeiterin auf 450 € Basis, die privat krankenversichert ist.
Sie ist Rentnerin nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Lautet hierfür der BGS 0500?
Und bei der Krankenversicherung die Knappschaft - da GFB -
eingeben, ist das so richtig, oder?
Muss ich unter Rentnerschlüssel (DEÜV) auch eine Eingabe machen?
Muss der Rentnerschlüssel bei allen "Rentnern" (ob vor oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze)
eingetragen werden und kann das auch nachträglich noch geändert werden?
und wofür ist diese Angabe genau?
Löst dies bei späterer, rückwirkender Korrektur Storno- und Neumeldungen aus?
Wer kann mir weiterhelfen?
Danke schon mal.
Viele Grüße
Sonja
Hallo Sonja,
in deinem Fall wird der Arbeitnehmer ganz normal wie alle anderen geringfügig beschäftigten angelegt mit der Ausnahme, dass keine Beiträge zur Krankenversicherung anfallen, da er privat versichert ist und keine Rentenversicherungspflicht aufgrund der Regelaltersgrenze besteht.
Gruß
Björn
Hallo Sonja,
noch zwei kleine Ergänzungen:
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Björn,
hallo Herr Lutz,
vielen Dank für Ihre hilfreichen Antworten. Dann lege ich es so an.
Würden Sie mir bitte vllt. noch bzgl. des "Rentnerschlüssel" weiterhelfen, ob ich hier eine Angabe machen muss? Oder ist hier eine Angabe nur erforderlich, wenn der Mitarbeiter bereits vor Rentenantrag/-bezug bei mir beschäftigt war?
Viele Grüße
Sonja
Hallo zusammen,
vielen Dank für Ihre Antworten.
Der Rentnerschlüssel für die DEÜV ist in Ihrem Fall in LODAS zu hinterlegen. Eine DEÜV-Meldung wird jedoch nur erstellt, wenn sich gleichzeitig der Personengruppenschlüssel und/oder Beitragsgruppenschlüssel ändert.
Freundliche Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
Was passiert wenn man bei der DEÜV keinen Rentnerschlüssel hinterlegt. Gibt das ein Problem, weil ohne Schlüssel erscheint kein Fehler.
MFG
C.Oehme
Hallo C.Oehme,
wenn der Arbeitnehmer von der Rentenversicherungspflicht befreit ist, muss auch kein RV-Schlüssel hinterlegt werden.
Eine Befreiung zur Rentenversicherung ist wie für jeden anderen Minijobber auch möglich.
Nachzulesen ist dies auch im Dokument 5303163 – Altersrentner / Rentner (Beispiele für LODAS) unter Punkt 9 Minijob neben Altersvollrente.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Kleine Ergänzung/Korrektur:
Da es sich um eine Mitarbeiterin handelt, die die Regelaltersgrenze schon erreicht hat, ist eine Befreiung von der Rentenversicherung m.E. nicht erforderlich/möglich. Die Mitarbeiterin ist kraft Gesetzes von der Rentenversicherung befreit.
Die Mitarbeiterin kann aber auf die Versicherungsfreiheit verzichten, so dass dann entsprechende Rentenversicherung zu zahlen wäre.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Dank flexi Rente können jetzt auch Rentner freiwillig RV-Beiträge leisten, um so auch nach Rentenbeginn noch die Rente aufzubessern. Kann durchaus lohnen.
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