Hallo Zusammen,
ich benötige kurz Unterstützung bei einem Formular von der Deutschen Rentenversicherung.
Welches Kennzeichen ist hier richtig?
Die Arbeitnehmerin war durchgehend im Übergangsbereich und die Midijob-Regelung wurde angewendet.
Im Normalfall würde ich Punkt 7 sagen, aber was heißt "ohne Anwendung der Übergangsbereichsformel"?
Viele Grüße
Lena
Ja die 7 ist richtig.
Die DRV will immer das tatsächliche Gehalt (ohne Anwendung Übergangsbereichsformel) und das verbeitragte Gehalt (mit Anwendung Übergangsbereichsformel) bei Midijobbern wissen.
(Unterschied siehe Screenshot)
Hallo Claudia,
vielen Dank dir! Ich fand die Angabe "ohne Anwendung der Übergangsbereichsformel" etwas verwirrend, weil die Midijob-Regelung ja angewendet wurde.
Viele Grüße
Lena
Hey Lena,
das Problem kenne ich. Vom Verständnis her trifft dann keine der angegebenen Möglichkeit zu.
Ich hatte auch schon versucht das Problem in einem Telefonat mit der dRV zu schildern, wobei ich auf Gleichgültigkeit gestoßen bin.
Ich lasse den Punkt seitdem einfach großzügig frei, was bisher auch funktioniert hat.
VG
Hallo Lena,
@lena_k schrieb:...Ich fand die Angabe "ohne Anwendung der Übergangsbereichsformel" etwas verwirrend, weil die Midijob-Regelung ja angewendet wurde.
Viele Grüße
Lena
Ja das ist etwas verwirrend, aber man mus den Satz im ganzen lesen
"... ab dem 01.07.2019 das tatsächliche Arbeitsentgelt ... durchgehend innerhalb des Übergangsbereiches ... (aber) ohne Anwendung der Übergangsbereichsformel..."
Ich lese daraus, dass ich die 7 nehme, wenn ich für Mitarbeiter, die mit durchgehend Übergangsbereich abgerechnet wurden, das tatsächliche Arbeitsentgelt ohne Reduzierung bescheinigt habe. Eben das Arbeitsentgelt ohne Anwendung der Übergangsbereichsformel bescheinige.
Ich hoffe diese Erläuterung ist nicht noch verwirrender.