Liebe Community,
wir haben einen Mitarbeiter, der ab 01.02.2026 in Rente geht (hat sein Renteneintrittsalter noch nicht erreicht). Ab dem 01.02.2026 möchte er uns jedoch als Aushilfe erhalten bleiben.
Muss ich zum 31.01.2026 ein Austrittsdatum erfassen?
Oder reicht es, wenn man ab dem 01.02.2026 unter Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten | Rentner und unter Sozialversicherung | DEÜV das Rentendatum eingibt und und den Rentenschlüssel auf Altersrente setzt?
Und natürlich die Beitragsschlüssel und Personengruppen entsprechend auf Aushilfe ändert.
Gibt es weitere Punkte, die beachtet werden müssen?
Vielen Dank vorab.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Handelt es sich um einen richtigen Altersrentner? Regelaltersgrenze erreicht?
Oder nur um einen Wunschrentner = vorgezogene Rente?
Sie müssen den nicht abmelden .
Alle Daten auf Minijob umstellen . Dort ist es egal ob der Rentner ist. Das ändert nichts an der Schlüsselung
Bei Minijobber geben wir in der Rentenmaske nichts ein
Der MA hat die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht.
Also vorgezogene Rente.
Dann brauchst du ihn nur als Minijobber umschlüsseln, die Angaben zur Rente musst du erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze erfassen.
Wichtig: er bleibt im Minijob zunächst auch RV-pflichtig. Das entfällt ebenfalls erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze.