Guten Tag,
wir haben einen geringfügig beschäftigten MA, welcher seit Juni 2016 Rente bezieht. Da er uns das nicht angezeigt hat wurde es leider nicht geschlüsselt. Jetzt haben wir von der RV die Info erhalten, dass die Entgeltmeldungen nicht korrekt sind und diese korrigiert werden müssen. Nur Entgelte bis 31.5.16 werden berücksichtigt. Kann mir jemand helfen, wie ich diese Korrektur vornehmen kann? Wir verwenden LODAS Comfort.
Gruß
Hallo,
Ihnen kann besser geholfen werden, wenn Sie das Lohnprogramm angeben. Sinnvoll ist die Ergänzung in der Überschrift. Sie können das auch noch nachträglich vornehmen, in dem Sie auf der rechten Seite über "Bearbeiten" die Überschrift ändern.
Viele Grüße
T. Reich
Ich hatte einen identischen Fall letztens. Ich habe nachgesehen. Im Renteneintrittsmonat habe ich nur drei Dinge umgeschlüsselt:
1.) Arbeitnehmertyp auf "4 geringfügig Beschäftigter Arbeiter ggf. Pauschalierung"
2.) Unter Sozialversicherung - Allgemeine SV-Daten-Rentenversicherung "5 Pauschalbetrag für Geringfügig Beschäftigte"
3.) Sozialversicherung - DEÜV - Rentnerschlüssel: "Altersrente"
Danach hat es mir die Abrechnungen berichtigt.
Vielen Dank Herr Kahl,
die Punkte 1 und 2 waren bereits geschlüsselt, ich werde unter DEÜV jetzt die Altersrente schlüsseln und hoffe dass dann alles korrekt läuft.
Muss ich mit dem Senden warten bis zur nächsten Lohnabrechnung oder kann ich das gleich senden?
Ich nutze DATEV noch nicht so lange und stecke aus diesem Grund noch nicht wirklich tief in der Materie...
Nein. Im Grunde können Sie das gleich mitsenden. Wichtig ist nur, dass Sie die Änderung im Juni 2016 vornehmen.
Moin,
kurze Ergänzung von mir zum Senden: Natürlich können Sie die Daten sofort senden. Die geänderten DEÜV-Meldungen erhalten Sie aber erst mit der nächsten Abrechnung.
Das heißt, wenn diese dringend benötigt werden, müssten Sie sich Gedanken um eine Wiederholungsabrechnung machen, sofern die nächste Abrechnung nicht demnächst ansteht.
Gruß
Uwe Lutz