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Renteneintritt nicht gemeldet_LODAS

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letzte Antwort am 17.05.2017 12:17:46 von Uwe_Lutz
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eheimann
Einsteiger
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Guten Tag,

wir haben einen geringfügig beschäftigten MA, welcher seit Juni 2016 Rente bezieht. Da er uns das nicht angezeigt hat wurde es leider nicht geschlüsselt. Jetzt haben wir von der RV die Info erhalten, dass die Entgeltmeldungen nicht korrekt sind und diese korrigiert werden müssen. Nur Entgelte bis 31.5.16 werden berücksichtigt. Kann mir jemand helfen, wie ich diese Korrektur vornehmen kann? Wir verwenden LODAS Comfort.

Gruß

t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 6
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Hallo,

Ihnen kann besser geholfen werden, wenn Sie das Lohnprogramm angeben. Sinnvoll ist die Ergänzung in der Überschrift. Sie können das auch noch nachträglich vornehmen, in dem Sie auf der rechten Seite über "Bearbeiten" die Überschrift ändern.

Viele Grüße

T. Reich

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Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 3 von 6
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Ich hatte einen identischen Fall letztens. Ich habe nachgesehen. Im Renteneintrittsmonat habe ich nur drei Dinge umgeschlüsselt:

1.) Arbeitnehmertyp auf "4 geringfügig Beschäftigter Arbeiter ggf. Pauschalierung"

2.) Unter Sozialversicherung - Allgemeine SV-Daten-Rentenversicherung "5 Pauschalbetrag für Geringfügig Beschäftigte"

3.) Sozialversicherung - DEÜV - Rentnerschlüssel: "Altersrente"

Danach hat es mir die Abrechnungen berichtigt.

MfG
T.Kahl
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eheimann
Einsteiger
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Nachricht 4 von 6
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Vielen Dank Herr Kahl,

die Punkte 1 und 2 waren bereits geschlüsselt, ich werde unter DEÜV jetzt die Altersrente schlüsseln und hoffe dass dann alles korrekt läuft.

Muss ich mit dem Senden warten bis zur nächsten Lohnabrechnung oder kann ich das gleich senden?

Ich nutze DATEV noch nicht so lange und stecke aus diesem Grund noch nicht wirklich tief in der Materie...

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Thomas_Kahl
Meister
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Nein. Im Grunde können Sie das gleich mitsenden. Wichtig ist nur, dass Sie die Änderung im Juni 2016 vornehmen.

MfG
T.Kahl
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Uwe_Lutz
Unerreicht
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Moin,

kurze Ergänzung von mir zum Senden: Natürlich können Sie die Daten sofort senden. Die geänderten DEÜV-Meldungen erhalten Sie aber erst mit der nächsten Abrechnung.

Das heißt, wenn diese dringend benötigt werden, müssten Sie sich Gedanken um eine  Wiederholungsabrechnung machen, sofern die nächste Abrechnung nicht demnächst ansteht.

Gruß

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 17.05.2017 12:17:46 von Uwe_Lutz
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