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Reisekosten AN Fortbildung

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letzte Antwort am 14.11.2024 09:28:13 von lohnhilfe
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tbehrens
Fachmann
Offline Online
Nachricht 1 von 3
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2 AN unseres Mandanten nahmen vom 23.09.24 bis 26.09.24 an einen Fortbildungslehrgang teil. Abreise war der 22.09.24, zurück am 26.09.24.

 

Die Hotelrechnung ist auf den AG ausgestellt. Das Frühstück wurde gesondert ausgewiesen. Die Rechnung für die Fortbildung wurde auf den AG ausgestellt. Auf der Rechnung steht "inkl. Unterlagen und Verpflegung", weshalb wir von einem Mittagessen ausgehen, da das Frühstück im Hotel erfolgt.

 

Die AN erhalten keinen Verpflegungsmehraufwand, aber könnten rechtlich, da mehrtägige Reise, einen bekommen.

 

Mein Problem ist, dass der AG jetzt Rechnungen erstattet hat, wie Pizzeria oder auch Quittungen von Aldi, Lidl etc. In der Kasse sind diese Quittungen direkt eingebucht worden, also einfach als "Aldi", nicht explizit als Erstattung Reisekosten.

 

Wäre anstatt den Quittungen Verpflegungsmehraufwand gezahlt worden, wäre dies geringer als die jetzigen Kosten für die Verpflegung.

 

Da der AG freiwillig alle "Verpflegungskosten" bezahlt hat, spielt es dies eine Rolle? Muss ich etwas beachten? 

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
164 Mal angesehen

Hallo,

 

rechtlich können wir nicht beraten. Kann jemand aus der Community seine Erfahrungen teilen?

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 3 von 3
158 Mal angesehen

Hi,

 

wenn eine Reisekostenabrechnung vorgelegt würde, und der Arbeitgeber bereit wäre, zusätzlich zu den steuerfreien VMA noch maximal bis zum doppelten des steuerfrei möglichen VMA-Betrags zu zahlen, weil er dass pauschal versteuert zuwenden kann, dann könnten gegen diese Beträge die bereits (für die Einkäufe) gezahlten Summen als Vorschuss aufgerechnet werden. Sollten dann noch Vorschussbeträge offen bleiben, müssten diese natürlich entweder sv/st-pflichtig hochgerechnet und abgezogen, oder einfach nur abgezogen werden.

LG
VM
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letzte Antwort am 14.11.2024 09:28:13 von lohnhilfe
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