Liebe Community,
einer unserer Mandanten nutzt ein HR-Programm (konkret HR Works) mit dem er uns seit kurzem auch Lohndaten im Austauschdatenservice zur Verfügung stellt.
Für uns ist der Prozess noch wenig transparent - wir sehen eher beiläufig, wenn Änderungen vorgenommen wurden und prüfen diese derzeit auch nicht auf inhaltliche Richtigkeit.
Uns stellt sich in dem Zusammenhang die Frage nach der Haftung bei ungeprüfter Übernahme solcher Daten, insbesondere, weil wir annehmen müssen, dass der Mandat in Lohnangelegenheiten nicht besonders ausgebildet ist.
Gibt es hier Standardreglungen die für diesen Prozess vorgesehen sind, bzw. wie regeln andere Nutzer die Haftungsfrage, z.B. durch Annex zum Beratungsvertrag ?
Danke für alle Antworten hierzu im Voraus - FreiburgTax
@FreiburgTax schrieb:
und prüfen diese derzeit auch nicht auf inhaltliche Richtigkeit.
Na wenn's das Mandat für Euch tut, ist doch alles easy 😊.
@FreiburgTax schrieb:
Uns stellt sich in dem Zusammenhang die Frage nach der Haftung bei ungeprüfter Übernahme solcher Daten,
Wieso ungeprüft 🤔? Prüft das Mandat aka die HR-Abteilung auch nicht? Ihr auch nicht? Wer dann? Ziel solcher Tools ist ja, dass das Mandat möglichst viel selbst machen kann und selbst über möglichst viele Daten entscheiden kann. Da muss man Zuständigkeiten schaffen, wer was prüft und was man als Kanzlei "ungeprüft" einfach übernimmt. Sonst prüfen beide und am Ende ist Papier schneller. Wobei man auch da Analogien ziehen kann. Es ist dann eben nur digital. Stammdaten sind nicht Problem des Beraters. Wer das nicht schafft, hat selbst ein Problem. Dann landet das Geld im Zweifel auf einem anderen Konto, wo es nicht hingehört. Pech.
@Michael_Welling: Kannst Du aus Erfahrung aus Eurem Team etwas zu beitragen?
@FreiburgTax schrieb:Uns stellt sich in dem Zusammenhang die Frage nach der Haftung bei ungeprüfter Übernahme solcher Daten,
Aber was und wie wollt ihr da prüfen? Ich hab einen Mandanten, der mir jeden Monat bloß eine Importdatei (und nochmal als Tabelle im PDF) schickt, da kann ich nur prüfen, dass LODAS korrekt importiert hat und die Automatik-Lohnarten richtig gerechnet haben. Aber ob bspw. die Zahl der abgerechneten Spät-/Nachtzuschläge stimmt, weiß ich ohne Stundenzettel nicht. Und die will ich ja eben nicht mehr haben, wie @metalposaunist sagt.
Der Mandant haftet dann für die Richtigkeit der Daten, die er mir bereit stellt, und ich für das, was LODAS daraus macht.
Danke, @rschoepe und @metalposaunist für Eure Einschätzungen,
ich denke, wir werden da den Mandanten nochmals drauf ansprechen, dass er sich bei Zweifeln ausdrücklich an uns wenden muss, falls er etwas geprüft haben möchte.
Spätestens dann sollte das klar sein und dann hoffentlich alle zukünftigen Diskussionen erledigt.
Nochmals Danke und Grüße, FreiburgTax
@FreiburgTax schrieb:
ich denke, wir werden da den Mandanten nochmals drauf ansprechen, dass er sich bei Zweifeln ausdrücklich an uns wenden muss, falls er etwas geprüft haben möchte.
Immer! Egal wo. Dann bei Bedarf einen kleinen Preis dran machen und das monatlich abrechnen aber wer Daten erfasst, möge bitte auch zu 100% korrekte Daten erfassen. Andernfalls verbrät man als Mandant Zeit und als Berater verbrät man nochmals Zeit, die falschen Dinge zu korrigieren. Daher wie Du sagst: besser kurz anrufen, die Dinge klären, es sich fürs nächste Mal merken und dann als Berater via Schnittstelle möglichst nur noch korrekte Daten übernehmen, die man nicht mehr prüfen muss.
Genau das ist der Wechsel vom reinen Abrechner (früher) zum Berater (heute), der Teil der Systeme des Mandanten wird. Daher muss man sich als Berater überlegen, ob man sich auf personio, rexx, HRworks, TAXMARO oder andere Systeme spezialisiert, weil man nicht alle verfügbaren Systeme lernen kann. Sicher kann man das Wissen halten (Du brauchst eine Betriebsnummer für XY) - wo man die dann aber im jeweiligen System einträgt: auch Wissen, dass das Mandat haben sollte.
@FreiburgTax schrieb:
Spätestens dann sollte das klar sein und dann hoffentlich alle zukünftigen Diskussionen erledigt.
Nja, so optimistisch bin ich da nicht ganz, weil es immer wieder Fälle geben wird aber ja: miteinander reden ist von Vorteil. Auch bei "lapidaren" Dingen wie 2FA Wechsel bei der Bank. Da hat ein 7min Telefonat dem Mandanten mit DUO viel Ärger gespart, weil wir's eben zusammen gemacht haben.
Hallo Daniel,
danke für deinen Impuls.
Hallo @Michael_Welling ,
vielen Dank auch für diese Einordnung, die natürlich nicht als Beratung zu Haftungsfragen missverstanden wird.
Der Ansatz wird hier sein, den Mandanten bei Übernahme derartiger Prozessschritte unabhängig vom konkreten Übertragungsweg im Vorfeld aufzuklären.
Beste Grüße, FreiburgTax
An alle Vorredner:
Ganz so einfach ist das meines Erachtens nicht. Konkreter Fall: Unser Mandant (> 100 Mitarbeiter) will uns "nur" Stammdaten übermitteln, ohne das pdf ("Änderungsübersicht") mitzuschicken. Tenor Mandant: "Stammdaten pflegen wir".
Konkretes Fallbeispiel: Einige AN haben Firmenwagen zur Privatnutzung inkl. 0,03%-Regelung. Mitarbeiter zieht nun privat um, Fahrtweg verlängert sich. Wir im Steuerbüro bekommen aber nicht mit, dass sich die Entfernungskilometer geändert haben (allenfalls zufällig). 3 Jahre später LSt-/SV-Prüfung... Nachzahlung mit Säumniszuschlägen. Im Extremfall haben wir als StB hier falsche LSt-/SV-Meldungen für unseren Mandanten abgegeben, obwohl wir nachweislich die Info (neue Adresse) im Haus hatten. Ggf. sogar - je nach FA - Vorwurf der Verkürzung von LSt/SV-Beiträgen an den GF des Mandanten. Herzlichen Glückwunsch...
Weiteres Fallbeispiel (bei Import auch von Bewegungsdaten wie z.B. Weihnachtsgeld): Mitarbeiter tritt am 1. April ein und soll im November zeitanteilig 900 EUR (9/12 von 1.200 EUR) Weihnachtsgeld bekommen. Mandant hinterlegt Weihnachtsgeld gemäß Arbeitsvertrag i.H.v. 1.200 EUR. Was spielt HRworks nach DATEV für den November ein? 900 EUR oder 1.200 EUR? Wer ändert das wann wo ab für das Folgejahr, falls erforderlich?
HRworks hält sich zu solchen Fragen extrem bedeckt und verweigert sich einer Besprechung zu diesen Fragen mit dem Hinweis ("Zwischen HRworks und DATEV ist alles abgestimmt"). Trifft aber meines Erachtens nur insoweit zu, dass Daten des Mandanten aus HRworks technisch (!) korrekt übertragen werden.
Selbst wenn GF des Mandant sagt: "Ich übernehme die Verantwortung", steht immer noch eine Beihilfe für uns als StB im Raum.
Meine Meinung: Solange sich der Bearbeiter im Steuerbüro nicht vorher (!) ansehen kann, was auf Knopfdruck in unseren (!) Datenbestand des Mandanten eingespielt werden soll, kommt für uns ein Einspielen aus den o.g. Gründen nicht in Frage.
Gerne Diskussion / Ideen!
Ich bin einigermaßen erstaunt, dass es für die wirklich simplen Beispiele meiner Bedenken anscheinend keine abweichenden Ansichten oder Lösungsvorschläge gibt. Dabei sollten sich jedem verantwortlichen Steuerberater solche Fragen geradezu aufdrängen, sowohl unter Haftungs- als auch unter bußgeld-/strafrechtlichen Aspekten.
Und dass es seitens HRworks hierfür anscheinend keine Lösung(svorschläge) gibt... entspricht aber meiner (Nicht-)Erfahrung mit dem "Support" von HRworks. Schade.
Hallo,
bitte nicht falsch verstehen, aber was erwartet man von einem Thread, der ein Jahr alt ist und wo einige Diskussionsteilnehmer mittlerweile gar nicht mehr in der Community unterwegs sind?
Gruß Alma82
@Steuerberater_RheinMain schrieb:Tenor Mandant: "Stammdaten pflegen wir".
Konkretes Fallbeispiel: Einige AN haben Firmenwagen zur Privatnutzung inkl. 0,03%-Regelung. Mitarbeiter zieht nun privat um, Fahrtweg verlängert sich. Wir im Steuerbüro bekommen aber nicht mit, dass sich die Entfernungskilometer geändert haben (allenfalls zufällig). 3 Jahre später LSt-/SV-Prüfung... Nachzahlung mit Säumniszuschlägen. Im Extremfall haben wir als StB hier falsche LSt-/SV-Meldungen für unseren Mandanten abgegeben, obwohl wir nachweislich die Info (neue Adresse) im Haus hatten. Ggf. sogar - je nach FA - Vorwurf der Verkürzung von LSt/SV-Beiträgen an den GF des Mandanten. Herzlichen Glückwunsch...
Grundsätzlich kannst du dir in LODAS natürlich auch die Änderungen bei den Mandanten- und Mitarbeiterstammdaten anzeigen lassen und dann selbst schauen.
Ansonsten: Prozessbeschreibung erstellen, in der die Abläufe und Zuständigkeiten klar festgelegt sind. Da würde ich dann auch rein schreiben, dass die Personalabteilung des Mandanten bei Änderung der Adresse auch die Kilometer beim Firmenwagen prüfen und ändern muss, wenn sie das nicht an die Kanzlei melden wollen. Wie der GF seinen Kopf aus der Schlinge bekommt, muss er sich selbst überlegen bzw. kann man nach Einwurf von ausreichend großen Münzen klären.
Dass HRworks @Michael_Welling sich bei der Frage raus hält, kann ich voll und ganz nachvollziehen. Die stellen ja bloß die Software für den Austausch bereit. Microsoft übernimmt auch keine Haftung, wenn der Mandant dir unsinnige Abrechnungsdaten als Excel-Tabelle sendet.
Wenn HRworks keine Einstellung hat Festbezüge zeitanteilig auf die letzten x Monate umzurechnen, haben sie auch überhaupt keine Möglichkeit die Eingabe zu prüfen (zumal das ja gegen den Tarif- und Arbeitsvertrag geprüft werden muss - das mag bei TVöD und den "großen" wie Metall-Tarif noch gehen, aber wer pflegt Haustarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge ein?).