An alle Vorredner: Ganz so einfach ist das meines Erachtens nicht. Konkreter Fall: Unser Mandant (> 100 Mitarbeiter) will uns "nur" Stammdaten übermitteln, ohne das pdf ("Änderungsübersicht") mitzuschicken. Tenor Mandant: "Stammdaten pflegen wir". Konkretes Fallbeispiel: Einige AN haben Firmenwagen zur Privatnutzung inkl. 0,03%-Regelung. Mitarbeiter zieht nun privat um, Fahrtweg verlängert sich. Wir im Steuerbüro bekommen aber nicht mit, dass sich die Entfernungskilometer geändert haben (allenfalls zufällig). 3 Jahre später LSt-/SV-Prüfung... Nachzahlung mit Säumniszuschlägen. Im Extremfall haben wir als StB hier falsche LSt-/SV-Meldungen für unseren Mandanten abgegeben, obwohl wir nachweislich die Info (neue Adresse) im Haus hatten. Ggf. sogar - je nach FA - Vorwurf der Verkürzung von LSt/SV-Beiträgen an den GF des Mandanten. Herzlichen Glückwunsch... Weiteres Fallbeispiel (bei Import auch von Bewegungsdaten wie z.B. Weihnachtsgeld): Mitarbeiter tritt am 1. April ein und soll im November zeitanteilig 900 EUR (9/12 von 1.200 EUR) Weihnachtsgeld bekommen. Mandant hinterlegt Weihnachtsgeld gemäß Arbeitsvertrag i.H.v. 1.200 EUR. Was spielt HRworks nach DATEV für den November ein? 900 EUR oder 1.200 EUR? Wer ändert das wann wo ab für das Folgejahr, falls erforderlich? HRworks hält sich zu solchen Fragen extrem bedeckt und verweigert sich einer Besprechung zu diesen Fragen mit dem Hinweis ("Zwischen HRworks und DATEV ist alles abgestimmt"). Trifft aber meines Erachtens nur insoweit zu, dass Daten des Mandanten aus HRworks technisch (!) korrekt übertragen werden. Selbst wenn GF des Mandant sagt: "Ich übernehme die Verantwortung", steht immer noch eine Beihilfe für uns als StB im Raum. Meine Meinung: Solange sich der Bearbeiter im Steuerbüro nicht vorher (!) ansehen kann, was auf Knopfdruck in unseren (!) Datenbestand des Mandanten eingespielt werden soll, kommt für uns ein Einspielen aus den o.g. Gründen nicht in Frage. Gerne Diskussion / Ideen!
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