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Regelaltersgrenze erreicht, AV

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letzte Antwort am 11.11.2024 19:17:30 von Lohnnutzer
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floreana
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 3
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Liebe Community,

 

Ein Mitarbeiter hat Mitte Oktober die Regelaltersgrenze erreicht. Er arbeitet weiter. Er ist Versorgungswerkmitglied. Muss er.uns mitteilen, wenn er Versorgungsleistungen bezieht und müssen wir die Arbeitslosenversicherung auf 2 umschlüsseln,  ab 11/24 dann?

 

Dankeschön für Unterstützung!

 

vw
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
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Hallo,

hier sollte die Übersicht in diesem Dokument helfen.

 

https://www.tk.de/resource/blob/2031416/29ab8cfe83f6e17c4d84c297f8fdd903/beratungsblatt-beschaeftigung-von-rentnern-data.pdf

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
Lohnnutzer
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
187 Mal angesehen

Ich würde raten bei dem zuständigen Versorgungswerk nachzufragen an wen die Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden sollen. 

Evtl. will das Versorgungswerk die Beträge nach Rentengeginn nicht und die Beiträge müssen an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt werden.

 

Ich weiß nicht ob alle Versorgungswerke das so handhaben 

 

Zur eigentlichen Frage:

Die Schlüsselung ist die selbe wie bei allen Beschäftigten Rentner.

Also bei Erreichen der Regelsaltersgrenze in der AV nur AG-Anteil

 

Der Link im Vor-Post ist super hierzu

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letzte Antwort am 11.11.2024 19:17:30 von Lohnnutzer
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