Liebe Community,
Ein Mitarbeiter hat Mitte Oktober die Regelaltersgrenze erreicht. Er arbeitet weiter. Er ist Versorgungswerkmitglied. Muss er.uns mitteilen, wenn er Versorgungsleistungen bezieht und müssen wir die Arbeitslosenversicherung auf 2 umschlüsseln, ab 11/24 dann?
Dankeschön für Unterstützung!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
hier sollte die Übersicht in diesem Dokument helfen.
Gruß, vw
Ich würde raten bei dem zuständigen Versorgungswerk nachzufragen an wen die Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden sollen.
Evtl. will das Versorgungswerk die Beträge nach Rentengeginn nicht und die Beiträge müssen an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt werden.
Ich weiß nicht ob alle Versorgungswerke das so handhaben
Zur eigentlichen Frage:
Die Schlüsselung ist die selbe wie bei allen Beschäftigten Rentner.
Also bei Erreichen der Regelsaltersgrenze in der AV nur AG-Anteil
Der Link im Vor-Post ist super hierzu