Wir haben einen Mitarbeiter, der den Rechtskreis von Ost nach West wechselt zum 01.04.2025. Muss eine Abmeldung Grund 33 und Anmeldung 13 noch erstellt werden? LODAS macht dies. Ist das richtig? Ich habe die Krankenkasse auf den Rechtskreis West umgeschlüsselt.
Hast du den vorhandenen Eintrag der Krankenkasse geändert (weil nur der eine Mitarbeiter dort ist) oder sie ein zweites Mal angelegt und den Eintrag beim Mitarbeiter geändert?
Wenn die Krankenkasse nicht weiß, was sie mit den Meldungen machen soll, wird sie sich schon melden …
Moinsen! Weshalb wechselt er den Rechtskreis? Ist er jetzt bei einer anderen Betriebsstätte tätig?
Übrigens wird ab dem 01.01.2025 der Rechtskreis gar nicht mehr unterschieden (übergangsweise wohl nur noch aus statistischen Gründen) - so gesehen ist keine Meldung abzugeben.
@havi schrieb:
Übrigens wird ab dem 01.01.2025 der Rechtskreis gar nicht mehr unterschieden (übergangsweise wohl nur noch aus statistischen Gründen) - so gesehen ist keine Meldung abzugeben.
Bei den Beitragsnachweisen wird immer noch nach Rechtskreis unterschieden.
Also müssen auch für die AN die korrekten Rechtskreis-Krankenkassen erfasst werden.
Jau, mache ich ja auch brav bei der Anmeldung 🙂
Es gibt auch immer noch einen Fehlerhinweis, wenn es bei einem Betrieb unterschiedliche Rechtskreise bei den Beschäftigten geben sollte und dies muss dann berichtigt/vereinheitlicht werden.
Deshalb war meine erste Frage, ob der Rechtskreis wirklich gewechselt wird, oder ob der AN nur in ein anderes Bundesland umgezogen ist. Denn dann würde sich der Rechtskreis ja gar nicht ändern.
Ja der Mitarbeiter hat den Arbeitsort gewechselt von Ost nach West.