Wann entfällt das aufwendige Probeabrechnung erstellen für Quarantäne abrechnen. Wenn ich eine Probeabrechnung 1 ohne QA und eine Probeabrechnung 2 mit QA erstelle, muss ich aufwendig Brutto- und Nettodiff. errechnen mittels LVO Tabelle. Wann wird man hier systemseitig unterstützt ?
Ich kenne die DOK-Nr. nicht mehr, aber wenn ich nach dem anliegenden Wegweiser arbeite, benötige ich keine Zusatzhilfen.
Von Zusatzhilfen habe ich auch nicht gesprochen, aber ich muss zwei Probeabrechnungen fahren, dann die Werte aus der LVO Tabelle für die Nettodifferenz ermitteln und diese Werte dann per LA 5600 und 3600 erfassen.
Das finde ich in der heutigen Zeit sehr aufwendig. Im übrigen ist nur mit diesem Verfahren eine Erstattung der Lohnfortzahlung möglich, weil nur dann der Beleg zur Beitragserstattung IfSG erzeugt wird. Die Werte nach LVO Tabelle sind zudem nicht genau. Eine Differenz der Nettowerte aus der Probeabrechnung zu ziehen, ist nicht zulässig. So war es mal.
Hallo,
uns ist bewusst, dass die manuelle Berechnung der Entschädigungszahlungen wegen Quarantäne/Kinderbetreuung zum einen sehr zeitaufwändig als auch fehleranfällig ist. Daher können wir sehr gut nachvollziehen, dass Sie sich in Lohn und Gehalt eine zeitnahe automatische Lösung wünschen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich Ihnen noch keinen Umsetzungszeitpunkt nennen kann.
Vielen Dank
Wenn es nicht einmal der Gesetzgeber schafft, anwendungsspezifische Vorgaben (z. B. die Rundung, Gleitzone, Minijobber etc.) zu postulieren, wie soll dann die DATEV welche Vorgaben umsetzen?