Hallo liebe Community,
ich habe im Februar bei einer Mandantin bzw. bei einer Mitarbeiterin Quarantäne abgerechnet. Den Antrag für die Erstattung habe ich nach der Auswertung "Beitragsberechnung für Erstattungsanträge" ausgefüllt. Also, die erstattungsfähige Beiträge für den AG.
Nun, habe ich eine Mail vom Regierungspräsidium bekommen. Mit der Mitteilung, dass die Berechnung falsch wäre. Die Berechnung laut der Datev-Auswertung erfolgte mit 30 SV-Tage. Entfallenes Brutto-Entgelt 700 €. So, das Regierungspräsidium teilte mir nun mit, dass dies falsch sei. Man rechnet mit 28 Kalendertagen. Also, nur 600 € entfallenes Brutto-Entgelt (2100 € *8/28). Ich bin jetzt etwas irritiert, da ich bei einer anderen Quarantäne-Abrechnung, wo es 31 Kalendertage waren, wurden mit 30 SV-Tagen abgerechnet.
Was ist nun richtig, die 30 Tage SV-Tage oder die 28 Kalendertage?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Liebe Grüße
Karen Mayer
Bei uns wird grundsätzlich die Umrechnungsformel nach tatsächlichen Tagen beim Mandanten hinterlegt:
Unter "Abrechnungsparameter"
Laut ifsg-online.de wird mit Kalendertagen gerechnet.
Das soll nicht heißen, dass einzelne Stellen das nicht anders machen würden...
https://www.ifsg-online.de/index.html#faq
-> Fragen zur Entschädigung nach IfSG
-> Wie errechnet sich der Bruttoverdienstausfall?
ach puh.. das ist eine endlose Geschichte..
Tatsächlich macht das wohl jedes Gesundheitsamt anders.. unabhängig wie es im IfSG-Online steht. Unser zuständiges Gesundheitsamt erstattet z.B. nur Wochentage - also ausschließlich Arbeitstage.. im angrenzenden Bundesland wird inklusive Wochenende erstattet.. und da haben wir bei Gehaltsempfängern die 30-Tage-Regelung..
Theoretisch sollte es ja so sein, wie 'normaler Weise' bei Unterbrechung abgerechnet wird und nicht so, wie es das jeweilige Gesundheitsamt will.. 🙄