abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Programmlogik LODAS - Nebenbuchführung pauschale Steuern

5
letzte Antwort am 26.02.2024 10:20:16 von isabel
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
lohnexperte
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 6
312 Mal angesehen

Liebe Community,

 

ich habe eine Frage zur Programmlogik in LODAS. Zum Sachverhalt:

 

1. Für eine Betriebsveranstaltung im Dezember 2023 lagen die Belege zu den Gesamtkosten erst im Monat Januar 2024 vor, so dass die Prüfung der 110-€-Grenze erst im Januar 2024 erfolgen konnte. Die Prüfung ergab, dass der 110-€-Freibetrag überschritten wurde. Der übersteigende Betrag sollte pauschal lohnversteuert und somit die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung erreicht werden. Die berechneten Beträge zu pauschaler Lohnsteuer etc. habe ich dann unter dem Bearbeitungsmonat Januar 2024 im Reiter Nebenbuchführung pauschale Steuern erfasst:

 

lohnexperte_0-1708427232268.png

 

2. Soeben geht mir folgende Information eines Betriebsprüfers zu (die Hervorhebungen sind von mir):

 

„Für Entgeltabrechnungszeiträume ab 22.04.2015 ist zu beachten, dass mit der Änderung des § 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 15.04.2015 (5. SGB IV-ÄndG) von diesem Zeitpunkt an die Möglichkeit der Pauschalversteuerung nicht mehr ausreicht. Beitragsfreiheit besteht nur noch bei einer rechtlich zulässigen und tatsächlich mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum durchgeführten Pauschalversteuerung.

 

Steuerrechtlich zulässige Änderungen, die der Arbeitgeber aufgrund einer bisher unzutreffenden steuer- und beitragsrechtlichen Beurteilung, z. B. Abrechnungsfehler, bis zur Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung zum 28.02. des Folgejahres selbst noch vorgenommen hat, können zur Beitragsfreiheit führen und sind bei der Beurteilung der Beitragspflicht zu berücksichtigen. Dies gilt auch, wenn eine Lohnsteuer-Außenprüfung bis zum 28.02. erfolgte und der Arbeitgeber in diesem Rahmen der Erhebung der Pauschalsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr zugestimmt hat. Ab dem 01.01.2017 ist für die Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung jeweils der letzte Tag des Monats Februar

des Folgejahres maßgebend (§ 93c Abgabenordnung).“

 

3. Nach dieser Information müsste ich nun ja die Eintragungen in 01/2024 korrigieren und statt dessen in 12/2023 erfassen, so dass ich zum einen eine korrigierte Lohnsteueranmeldung für 12/2023 (mit den berechneten Beträgen) erhalte und zum zweiten eine korrigierte Lohnsteueranmeldung für 01/2024 (ohne die bisher darin enthaltenen Beträge). Richtig?

 

4. Meine Frage lautet nun: Wie mache ich das?

 

a) Ich öffne den Bearbeitungsmonat Januar 2024 und lösche darin alle bisher erfassten Angaben,

 

lohnexperte_1-1708427232271.png

 

 

um die korrigierte Lohnsteueranmeldung für 01/2024 zu erhalten?

 

b) Danach erfasse ich im aktuellen Bearbeitungsmonat 02/2024 in der Registerkarte Nebenbuchführung pauschale Steuern die nachträglich in der Lohnsteuerbescheinigung 12/2023 zu berücksichtigenden Werte,

 

lohnexperte_2-1708427232273.png

 

um die korrigierte Lohnsteueranmeldung für 12/2023 zu erhalten?

 

ODER doch ganz anders?😓

 

Vielen Dank schon mal für´s Lesen und Mitdenken!

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

wicki04
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 6
266 Mal angesehen

Die Betriebsveranstaltung gehört in das Jahr 2023 und somit muss die Lohnsteuer-Anmeldung 12/23 korrigiert werden. Da bereits der Monat 01/24 abgerechnet wurde, kann die Lohnsteuer-Anmeldung 12/23 nicht mehr über Lodas korrigiert werden. Das muss über das DÜ Formular Lohnsteuer-Anmeldung ( unter Arbeitsplatz pro/ Datev Programmsuche DÜ-Formular ….eingeben) erfolgen. Hier kann man sich die Werte aus Lodas für die Lohnsteuer-Anmeldung ziehen und die Werte eingeben und neu an das Finanzamt schicken. Alternativ Korrektur der Lohnsteuer-Anmeldung  12/23 über das ELSTER-Portal.

 

Korrektur Lohnsteuer-Anmeldung 01/24. Angaben aus der Nebenbuchführung im Januar rausnehmen und eine Wiederholungsabrechnung 01/24 komplett machen. So müßte die Lohnsteuer-Anmeldung 01/24 meines Erachtens korrigiert werden.

Sozialversicherung ist leider problematisch und schon mehrfach hier in der Community diskutiert. Beitragsfreiheit geht nämlich nur bis zur Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung und das geschieht bei Lodas im Dezember. Leider nimmt sich die Datev hier seit Jahren nichts an und stellt den Zeitraum der Übermittlung nicht frei, wie in Lohn und Gehalt. Dort ist es nämlich wählbar, wann die Lohnsteuerbescheinigung übermittelt werden soll, ob im Dezember, Januar oder Februar. 

 

https://www.haufe.de/personal/entgelt/betriebsveranstaltungen/pauschalversteuerung-einer-betriebsveranstaltung_78_429216.html

 

 

KOB
lohnexperte
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 6
245 Mal angesehen

Hallo wicki04,

 

ganz herzlichen Dank für die Antwort und den Link! 🙂

 

Eine Frage habe ich derzeit noch:

 

Kann ich die LSt-Anmeldung für 01/2024 ebenfalls über DÜ Formular Lohnsteuer-Anmeldung korrigieren? Dann hätte ich den Fall über einen einzigen und damit "einheitlichen" Weg korrigiert.  (Außerdem scheue ich mich vor der kompletten Wiederholungsabrechnung ...).

 

 

Vielen lieben Dank und einen schönen Tag.

 

0 Kudos
wicki04
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 6
211 Mal angesehen

ja das geht auch. Die übermittelten LSt-Anmeldungen findet man allerdings nicht in den Auswertungen. Hier muss man sich die über das DÜ Formular übermittelten Protokolle runterladen und abspeichern., damit man es später nachvollziehen kann. 

 

Deshalb ist die Lösung über Lodas meines Erachtens immer die saubere.

 

 

KOB
lohnexperte
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 5 von 6
181 Mal angesehen

Hallo wicki04,

 

so habe ich es gemacht: alle beiden Lohnsteueranmeldungen (12/2023 und 01/2024) quaisi-manuell über die Zusatzfunktion DÜ Formular .... korrigiert und die Übermittlungsprotokolle gespeichert als Nachweis.

 

Vielen Dank für Ihre schnelle und professionelle Hilfe! 🙂

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

0 Kudos
isabel
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 6
152 Mal angesehen

Hallo,

 

wenn wir diese Auswahlmöglichkeit nicht haben, da kein Datev pro, bliebe mir nur die Übermittlung über ELSTER?

 

Mein aktueller Abrechnungsstand ist 01.2024. Ich verstehe nicht, warum keine Korrektur für 12.2023 möglich ist....:-(

0 Kudos
5
letzte Antwort am 26.02.2024 10:20:16 von isabel
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage