Hallo Community,
Ich hatte so etwas noch nie vorher und bin mir unschlüssig, wie hier verfahren wird:
Ein privat versicherter, abhängig Beschäftigter ist am 17.01. eingetreten.
Beitragsgruppenschlüssel ist 0110
Nun ist der Mitarbeiter vom 07.02. - 18.02. arbeitsunfähig Krank.
Das habe ich jetzt als Fehlzeit mit Kranken(tage)geld bei Krankheit oder Kur angelegt.
Die Unterbrechung wird auch in der Abrechnung bei "Hinweise zur Abrechnung" angezeigt.
Das Entgelt vom Mitarbeiter wird aber nicht anteilig gekürzt.
Im Fehler/Hinweisprotokoll kommt:
Die Bescheinigung kann nicht erstellt werden, weil die Voraussetzung in der Versicherungspflicht nicht erfüllt ist.
Weitere Informationen finden Sie in der Info-Datenbank im Dokument 1021951
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Soweit habe ich das auch alles verstanden und ist auch nachvollziehbar.
Für mich ergeben sich aber jetzt zwei Fragen:
1. Wie muss ich jetzt mit seinem Entgelt vorgehen? Darf ich das manuell dann einfach entsprechend der Fehlzeit herunterkürzen, oder muss das Entgelt dann ungekürzt vom Arbeitgeber - trotz dieser Fehlzeit - bezahlt werden?
2. Wenn ich das Entgelt Anteilig der Fehlzeit kürzen darf, woher erhält der Mitarbeiter sein "Krankengeld"?
Ich würde jetzt sagen, dass das das Problem des Mitarbeiters ist, je nachdem was er für einen Tarif bei seinem privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen hat (ab wann das Krankengeld bezahlt wird). Oder liege ich da falsch?
Ich hoffe irgendjemand hatte mit sowas schon mal Erfahrung und kann mir die beiden Fragen beantworten.
Vielen Dank schon mal.
Keine Lohnfortzahlung. Kein Krankengeld. Unbezahlter Urlaub.
Würde ich mal salopp sagen.
Es besteht keine Entgeltfortzahlungspflicht, aber natürlich kann der Arbeitgeber freiwillig trotzdem das Entgelt fortzahlen. Dies ist insofern eine Entscheidung, die der Arbeitgeber treffen muss.