Hallo liebe Community,
ich habe hier ab 01.10.2026 Folgendes: Duales Studium an einer Hochschule Hier handelt es sich um ein praxisintegriertes Duales Studium. Die Parteien sind sich darüber einig, dass es sich um kein Berufsausbildungs-verhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz und auch kein Arbeitsverhältnis handelt. (So steht es im Vertrag). Lt. Vertrag ist der Student 3 Tage im Betrieb und 2 Tage an der Uni (Rest Selbststudium).
Die Ausbildungsstätte übernimmt die Gesamtgebühren des Dualen Studiums.
Wie muss ich diesen Studenten in Lodas richtig schlüsseln?
LG
Ines Mattick
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Lila_Lohn,
vielen Dank für die Info.
Ich habe gelesen, dass für die Zeiten der Hochschulphasen keine Unfallversicherung über den AG gezahlt werden muss. Wie soll das gehen, wenn der Student 3 Tage die Woche im Betrieb und 2 Tage die Woche an der Uni ist?
Er bekommt für den ganzen Monat Entgelt.
LG
InesMattick
@inesmattick schrieb:Hallo Lila_Lohn,
Ich habe gelesen, dass für die Zeiten der Hochschulphasen keine Unfallversicherung über den AG gezahlt werden muss. Wie soll das gehen, wenn der Student 3 Tage die Woche im Betrieb und 2 Tage die Woche an der Uni ist?
Hallo,
meine Ideen:
Entweder, Sie erfassen in den Fehlzeiten den Grund "Studienzeit (Duales Studium)", aufgrund dessen keine Beiträge zur BG ermittelt werden.
Oder aber Sie lassen diese Fehlzeiten weg und nehmen hin, dass ununterbrochen BG-Beiträge entstehen.
VG
Hallo lohnexperte,
da es sich hier um ein duales Studium mit Praxisanteil (3 Tage/Woche Praxis im Unternehmen - 2 Tage Uni) handelt,
werde ich den Mitarbeiter als normalen Auszubildenden abrechnen.
LG
InesMattick