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Praktikanten nicht immatrikuliert

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letzte Antwort am 03.05.2023 12:51:15 von CVolz
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isiba
Beginner
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Liebe Community,

 

wie ordnet Ihr das arbeitsrechtlich ein? Kein Mindestlohn, oder?

 

Und wie würdet Ihr die pauschale Vergütung (die am Ende gezahlt werden soll) abrechnen?

 

Praktikant 1

  • Freiwilliges Praktikum
  • Weniger als 3 Monate
  • Vollzeit
  • Zwischen Bachelor und Master (nicht immatrikuliert)
  • Pauschale Vergütung für den gesamten Zeitraum 1.600€

 

Praktikant 2

  • Freiwilliges Praktikum zur beruflichen Orientierung
  • Weniger als 3 Monate
  • TZ 20-25 Stunden
  • Abiturient (also noch Schüler, gerade 18 geworden)
  • Pauschale Vergütung für den gesamten Zeitraum 800€

Vielen Dank schon vorab für Tipps die zur Entwirrung meines Kopfes beitragen könnten.

cro
Experte
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Aus meiner Sicht 3 Möglichkeiten mit Mindestlohn: Minijobber, kurzfristige Beschäftigung, sv-pflichtige Teilzeit.

CVolz
Erfahrener
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Nachricht 3 von 3
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Ich orientiere mich gerne an der Übersicht der Techniker auf Beschäftigung von Studenten und Praktikanten (tk.de):

 

Praktikant 1 demnach > 520 Euro im Monat, Vor-/Nachpraktikum, nicht vorgeschrieben = kurzfristige Beschäftigung (alternativ reguläre Beschäftigung, wenn wg. Vorzeiten nicht möglich), soweit möglich (Vorzeiten prüfen), da keine Berufsmäßigkeit gem. Homepage - Entscheidungshilfe zur Prüfung der Berufsmäßigkeit - Minijob-Zentrale

 

Praktikant 2 demnach < 520 Euro im Monat = GFB

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letzte Antwort am 03.05.2023 12:51:15 von CVolz
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