Liebe Community,
wie ordnet Ihr das arbeitsrechtlich ein? Kein Mindestlohn, oder?
Und wie würdet Ihr die pauschale Vergütung (die am Ende gezahlt werden soll) abrechnen?
Praktikant 1
Praktikant 2
Vielen Dank schon vorab für Tipps die zur Entwirrung meines Kopfes beitragen könnten.
Aus meiner Sicht 3 Möglichkeiten mit Mindestlohn: Minijobber, kurzfristige Beschäftigung, sv-pflichtige Teilzeit.
Ich orientiere mich gerne an der Übersicht der Techniker auf Beschäftigung von Studenten und Praktikanten (tk.de):
Praktikant 1 demnach > 520 Euro im Monat, Vor-/Nachpraktikum, nicht vorgeschrieben = kurzfristige Beschäftigung (alternativ reguläre Beschäftigung, wenn wg. Vorzeiten nicht möglich), soweit möglich (Vorzeiten prüfen), da keine Berufsmäßigkeit gem. Homepage - Entscheidungshilfe zur Prüfung der Berufsmäßigkeit - Minijob-Zentrale
Praktikant 2 demnach < 520 Euro im Monat = GFB