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Praktikant ohne Entgelt

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letzte Antwort am 30.08.2022 13:57:29 von TN
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SJ_2020
Fortgeschrittener
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Liebe Community,

 

ich habe einen Praktikant ohne Entgelt. Somit trifft die Regelung zu, dass in der RV und in der AV, 1% der Bezugsgrüße beitragspflichtig abgerechnet werden muss. Dies trägt der AG alleine.

 

s. Dokument 5303350

 

Nun stelle ich mir die Frage, ob dies aus U2 und Insolvenzpflichtig ist?

 

Zudem hatte ich wie in DATEV vorgeschlagen die Lohnart 202 mit der Kontierung 9800 ( Lösch-/Korrekturschlüssel ) angelegt.

 

Leider taucht nun doch eine Differenz Soll / Haben auf --> hat hier bereits jmd. Erfahrungen gesammelt wie ich dies in Griff kriegen könnte?

 

Vorab vielen Dank und VG

SJ

renek
Meister
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@SJ_2020  schrieb:

Liebe Community,

 

ich habe einen Praktikant ohne Entgelt. Somit trifft die Regelung zu, dass in der RV und in der AV, 1% der Bezugsgrüße beitragspflichtig abgerechnet werden muss. Dies trägt der AG alleine.

 

s. Dokument 5303350


Wo lesen Sie das?

 

5 Unentgeltliches Schülerpraktikum nicht erfassen

 

Wenn ein Schüler ein von der Schule vorgeschriebenes Betriebspraktikum absolvieren muss, begründet das Praktikum kein Beschäftigungsverhältnis. Ein unentgeltliches Schülerpraktikum wird daher in LODAS nicht angelegt. Eine Sofortmeldung muss ebenfalls nicht erstellt werden. Sofortmeldungen müssen immer dann und nur erstellt werden, wenn eine Anmeldung mit Abgabegrund 10 erforderlich wird. Siehe dazu Dokument Meldepflichten des Arbeitgebers (Anhang 15) - Lexikon Lohn und Personal.

 

Betriebspraktika, die im Verantwortungsbereich der Schule stattfinden, zählen zu schulischen Veranstaltungen. Sie stehen unter dem Versicherungsschutz der Schule.

 

Schüler unterliegen während der fachpraktischen Ausbildung nicht der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Wenn ein Schüler eine Entgeltzahlung erhält, müssen Sie Meldungen mit dem Personengruppenschlüssel „190“ (Beitragsgruppenschlüssel „0000“) an die zuständige Krankenkasse erstellen. Dies ist unabhängig vom grundsätzlich bestehenden Unfallversicherungsschutz der Schule.

 

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SJ_2020
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Hallo "renek",

 

hierbei handelt es sich um ein vorgeschriebenes Vorpraktikum eines Studenten.

 

Hier trifft in dem Dokument 5303350 der Pkt. 3.1.1 zu.

 

Vielen Dank für´s nochmal kritische darüber lesen und Hilfestellung 🙂 Immer gut 🙂

SJ_2020
Fortgeschrittener
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Ergänzend das beigefügte Schaubild von DATEV.

 

Viele Grüße

LF
Fortgeschrittener
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In unserem Umfeld war ein entgeltloser Praktikant (vorgeschriebenes Praktikum zur Erlangung der Fachhochschulreife) lt. Krankenkasse mit 190 und 0000 zu belegen. Nur unfallversicherungspflichtig war er einzuordnen, da der Praktikant bei keinem Täger uv-versichert ist (Fiktivlohn).

 

Wenn ich mich recht erinnere, hatten wir hier auch Antworten im AOK-Expertenforum gefunden.

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Jasmina25
Fortgeschrittener
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Hallo,

 


sj_2020 schrieb:

 

Nun stelle ich mir die Frage, ob dies aus U2 und Insolvenzpflichtig ist?


 Das Praktikum ist nicht pflichtig. (U2 und Insolv.)

 

Beschäftigung von Studenten und Praktikanten (tk.de) (S.7)

renek
Meister
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@SJ_2020  schrieb:

hierbei handelt es sich um ein vorgeschriebenes Vorpraktikum eines Studenten.


Ah, Student ist natürlich leicht anders 😄

Da hätte ich jetzt auch nur eine Tendenz zur Freiheit in U2 und Inso-Umlage nennen können. Studenten hatte ich da eher nur im Bereich Werkstudent...

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Monique
Beginner
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Muss ich für das unentgeltliche Vorpraktikum eine Sofortmeldung abgeben ? 

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renek
Meister
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Nachricht 9 von 11
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Bei Studenten im Vorpraktikum eventuell.

 

Hier ist eine gute Aufstellung: https://docplayer.org/25028435-Auslegungsfragen-zur-sofortmeldung-nach-28a-abs-4-viertes-buch-sozialgesetzbuch-sgb-iv.html

 

Ist für einen Beschäftigten, der in einem Betrieb ein entgeltliches oder unentgeltliches Praktikum absolviert (außerhalb eines schulischen Praktikums), eine Sofortmeldung abzugeben?
 
Eine Sofortmeldung ist abzugeben, wenn die Kriterien eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses erfüllt sind (eine Entgeltzahlung ist für die Beurteilung der Frage zur Abgabepflicht einer Sofortmeldung unbedeutend). Dies gilt im Übrigen auch für in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene Vor- und Nachpraktika sowie sogenannte „Zwischenpraktika“.
 
Hier gilt wohl sicher ist sicher. Ich würde es auf jeden Fall immer machen wenn der AG zur Sofortmeldung verpflichtet ist und der MA im Lohn angelegt wird.

 

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kaykay
Beginner
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wie habt ihr das kontierungs-problem gelöst ???

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TN
Fachmann
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Nachricht 11 von 11
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Wir hatten (vor Jahren) die Lohnart 4501 benutzt und die ging bei uns auf 4100.

10
letzte Antwort am 30.08.2022 13:57:29 von TN
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