Liebe Community,
ich habe einen Praktikant ohne Entgelt. Somit trifft die Regelung zu, dass in der RV und in der AV, 1% der Bezugsgrüße beitragspflichtig abgerechnet werden muss. Dies trägt der AG alleine.
s. Dokument 5303350
Nun stelle ich mir die Frage, ob dies aus U2 und Insolvenzpflichtig ist?
Zudem hatte ich wie in DATEV vorgeschlagen die Lohnart 202 mit der Kontierung 9800 ( Lösch-/Korrekturschlüssel ) angelegt.
Leider taucht nun doch eine Differenz Soll / Haben auf --> hat hier bereits jmd. Erfahrungen gesammelt wie ich dies in Griff kriegen könnte?
Vorab vielen Dank und VG
SJ