Wie melde ich einen Praktikanten für einen Monat an, welcher aber kein Entgelt bekommt ?
Geht das überhaupt ?
Besten Dank !
Robert
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Robert,
geht es da um ein Schulpraktikum? Die müssen gar nicht angemeldet werden. Warum willst Du die anmelden? Ohne Entgelt gäbe es keine Beiträge abzuführen. Eine evtl. Sofortmeldung muss nicht gemacht werden, da es sich nicht um ein Beschäftigungsverhältnis handelt (weil der Betrieb nicht zur Zahlung eines Entgelts verpflichtet ist). Und die Berufsgenossenschaft (wenn man hier die Frage stellt, was bei Unfällen passiert) will i. d. R. noch nicht mal eine Mitteilung haben.
Gruß
Boris Haskanli
Hallo,
die Frage ist ohne genauere Angaben nicht so einfach zu beantworten, denn Praktikum ist nicht gleich Praktikum. Anbei Beispiele für LODAS. Was dabei?
https://apps.datev.de/help-center/documents/5303350
Schülerpraktikanten sind i.d. R. über die Unfallkasse der Schule unfallversichert, da es sich um eine schulische Veranstaltung handelt.
Gruß, vw
Hallo Herr Haskanli,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Es ist nun doch ein freiwilliges Praktikum (außerschulisch) , welches als Ferienjob mit Vergütung dargestellt werden soll. Habe auf 0000 und 110 geschlüsselt. Muss ich hier sonst etwas beachten bei solch einem Fall ? Die Datev Hilfedokumente sind auf diese Ausgangssituation nicht so gut angepasst. Der junge Mann ist 15 und erhält 10€ pro Stunde. Ich habe ihn deshalb als kurzfr. Beschäftigten angemeldet.
Ich bin für jeden Hinweis Dankbar !
Beste Grüße !
Robert
Hallo Robert,
wie mein Vorredner schreibt, ist das Thema (entlohnte) „Praktikanten“ kompliziert. Du solltest Dich hier einarbeiten, solltest Du das noch nicht gemacht haben. Das Dokument 5300433, Praktikanten von DATEV ist hierbei hilfreich. Wenn es sich sozialversicherungsrechtlich um eine kurzfristige Beschäftigung handelt, wäre der Beitragsgruppenschlüssel „0000“ korrekt. Beachte, dass mehrere kurzfristige Beschäftigungen in einem Jahr (Nicht Kalenderjahr!) evtl. zusammengerechnet werden müssen, um die Zeitgrenzen überprüfen zu können. Du solltest also vergangene (und eigentlich auch geplante zukünftige) Beschäftigungsverhältnisse bei ihm abfragen. Eine gute Zusammenfassung bietet das Dokument 5300282 „geringfügige Beschäftigung“, hier die Nummer 16.
Die Lohnsteuer kennt bei kurzfristig Beschäftigten Pauschalierungsmöglichkeiten, allerdings mit eingeschränkten Zeitgrenzen, die hier deshalb wahrscheinlich nicht zum Tragen kommen, ebenfalls Dokument 5300282, Nr. 10.
Wenn Du Dir am Ende immer noch unsicher bist, hilft oftmals ein Anruf bei seiner Krankenkasse.
Gruß
Boris Haskanli
Vielen Dank für Ihre Hilfe Herr Haskanli !
Ich schaue mir die Sache noch einmal in Ruhe an.
Beste Grüße
Robert