Guten Tag,
nachdem ich bei einem Neumandat bei allen Mitarbeitern den Mindestlohn geprüft bzw. angepasst habe, bekomme ich in der Prüfhilfe Mindestlohn angezeigt, dass bei einigen Mitarbeitern der Mindestlohn unterschritten wird.
Z.B. bei Minijobbern mit 9,0 wöchentlichen Stunden steht: "bezahlte Arbeitszeit: 45 Std", somit Unterschreitung des Mindestlohns.
Woher kommen die 45 Stunden?
Kann es damit zusammenhängen, dass ich bei allen Mitarbeitern als Standartentlohnung "Gehalt" eingegeben habe?
Sie erhalten Festlohn bzw. sind Minijobber (Gastronomie).
Gibt es irgendwo ein Info-Dokument, wann man welche Standartentlohnung wählt?
Oder hier kann mir sicher jemand weiterhelfen.
Ganz lieben Dank
@0815-02 schrieb:Z.B. bei Minijobbern mit 9,0 wöchentlichen Stunden steht: "bezahlte Arbeitszeit: 45 Std", somit Unterschreitung des Mindestlohns.
Woher kommen die 45 Stunden?
Wie verteilen sich die 9 Stunden denn über die Woche? Wenn du z.B. Dienstag und Mittwoch jeweils 4,5 Stunden eingetragen hast, sind das im Januar insgesamt 10 Arbeitstage, also 45 Stunden. Wenn der Monatslohn nur auf Basis von 8 Arbeitstagen berechnet ist, geht das nicht auf.
Festlohn ist natürlich in der Abrechnung praktischer, kann einem gerade in solchen Konstellationen im Hinblick auf den Mindestlohn aber auch mal auf die Füße fallen.
Nachtrag: du kannst unter Personaldaten > Arbeitszeiten > Regelmäßige Arbeitszeiten auch die monatlichen Arbeitstage und -stunden eintragen, das geht m.W. bei der Berechnung vor. Da ist dann natürlich der Arbeitgeber in der Pflicht, das zu überwachen und (insbesondere bei Minijobbern) zu protokollieren.
@0815-02 schrieb:Guten Tag,
................................Z.B. bei Minijobbern mit 9,0 wöchentlichen Stunden steht: "bezahlte Arbeitszeit: 45 Std", somit Unterschreitung des Mindestlohns.
Woher kommen die 45 Stunden?
Kann es damit zusammenhängen, dass ich bei allen Mitarbeitern als Standartentlohnung "Gehalt" eingegeben habe?........................
Bei einem Festbezug ist der Standard Gehalt korrekt. Welche wöchentliche Arbeitszeit ist denn beim AN hinterlegt? Das sollten beim Minijobber wöchentlich nicht mehr als 10 Std. sein (Ich trage bei denen immer standardmäßig 6 Std. ein).
Als wöchentliche Arbeitszeit habe ich 9,0 Stunden hinterlegt.
Kann auch bei Standartentlohnung "Sonstiges" hinterlegt werden?
Somit kann man vielleicht die Probleme umgehen, oder wann sollte man "Sonstiges" anwenden?
Aber ist es denn richtig, dass bei Minijobbern eine Unterschreitung des Mindestlohns ausgewiesen wird, bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 9 Stunden, eigentlich sollten doch 10 möglich sein.
Es kommt aber nicht nur darauf an, wie viele Wochenstunden eingetragen sind, sondern eben auch, wie sich diese auf die einzelnen Tage verteilen, und wie hoch der Monatslohn ist.
Die Obergrenze von (jetzt) 538 € ist auf Basis von 10 Stunden pro Woche berechnet, ja. Wenn aber entsprechend weniger bezahlt wird und die Stunden obendrein noch ungünstig auf die Tage verteilt sind, kann es zur Unterschreitung kommen.
Ganz herzlichen Dank an euch alle.
Aber ich verstehe es immer noch nicht.
Es kann doch nicht sein, dass bei jedem Minijobber (und Festlohn-Empfänger) jeden Monat neu überprüft werden muss, ob er bei 9,0 Wochenstunden und 538,- € den Mindestlohn unterschreitet?
Grundsätzlich musst du das nicht, nein. Aber es kann eben in bestimmten Konstellationen (siehe mein erstes Posting) dazu kommen, dass der Mindestlohn unterschritten wird. Da wäre dann der Arbeitgeber in der Pflicht, das im Rahmen der Arbeitszeitdokumentation im Auge zu behalten und ggf. gegenzusteuern.