abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Pflegeversicherung

2
letzte Antwort am 18.09.2023 09:44:32 von pogo
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
K-N
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
205 Mal angesehen

Hallo,

 

wenn wir jetzt nach und nach Geburtsurkunden als Nachweise zur Änderung in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023 erhalten, müssen wir den Bearbeitungsmonat auf Juli 2023 zurück stellen und für alle Monate Nachberechnungen erstellen lassen? Oder kann die Änderung ab dem aktuellen Monat eingegeben werden?

 

Vielen Dank. 

rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 3
182 Mal angesehen

Du musst die Kinder in 07/23 anlegen, damit sie ab dann berücksichtigt werden. Die NB passiert aber automatisch.

0 Kudos
pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 3 von 3
166 Mal angesehen

Ja, es ist auf Juli zu stellen.

Das solltest du sogar unbedingt tun, denn in 2025 werden keine Nachberechnungen mehr für 2023 möglich sein, um heutige Fehler zu beheben. Das ginge dann nur noch manuell. Ein Aufwand, den keiner haben will.

 

 

- Nachweise für vor dem 1. Juli 2023 geborene Kinder wirken vom 1. Juli 2023 an;

 

- erfolgt der Nachweis für zwischen dem 1. April 2023 und dem 30. Juni 2023 geborene Kinder innerhalb von drei
Monaten nach der Geburt des Kindes, gilt der Nachweis in Bezug auf den Beitragszuschlag für Kinderlose mit Beginn des Monats der Geburt als erbracht.

 

- Nachweise für Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 geboren werden, wirken ab Beginn des Monats der Geburt.

 

- Erfolgt der Nachweis für ab dem 1. Juli 2025 geborene Kinder innerhalb von drei Monaten nach der Geburt des Kindes, gilt der Nachweis mit Beginn des Monats der Geburt als erbracht, ansonsten wirkt der Nachweis ab Beginn

des Monats, der dem Monat folgt, in dem der Nachweis erbracht wird;
0 Kudos
2
letzte Antwort am 18.09.2023 09:44:32 von pogo
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage