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Pflegeversicherung ab Juli 2023 Nachweis zu Adoptivkindern?

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letzte Antwort am 29.05.2023 20:09:48 von vw
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UBlM
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Ich habe hierzu folgendes gelesen und bin ein wenig verunsichert. Wenn bei Adoptivkindern doch alles "über die Bühne" ist, liegt doch auch eine Geburtsurkunde vor. Wieso muss dann hierzu noch eine Adoptionsurkunde vorgelegt werden. Das ist aus Sicht von Datenschutz leider nicht nachvollziehbar. Nicht jeder Arbeitnehmer erzählt seinen Arbeitgeber, dass das Kind adopiert ist...

 

"Bei Adoptivkindern hingegen muss eine Adoptionsurkunde und bei Stiefkindern eine Heiratsurkunde bzw. ein Nachweis über die Eintragung einer Lebenspartnerschaft in Kombination mit einer Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes eingereicht werden."

 

 

Habt Ihr dazu schon Erfahrungen?

Vielen Dank!

m_brunzendorf
Meister
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Noch ist ja gar nicht alles zu 100% entschieden. Woher haben Sie denn Ihre Info.

 

Ich gehe vom Datev-Arbeitgeber-Musteranschreiben aus:

 


Die Vorgehensweise bei Adoptivkindern ist noch nicht abschließend geklärt. Daher sollten Sie auch in diesem Fall einen Nachweis der Elterneigenschaft (z. B. Geburtsurkunde) anfordern.

 

 

 

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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S33K3R
Einsteiger
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@m_brunzendorf  schrieb:

Noch ist ja gar nicht alles zu 100% entschieden. Woher haben Sie denn Ihre Info.

Bing/ChatGPT fragen:

 

Ja, ich kenne die Quelle von

Wenn Sie ein Stiefkind adoptieren möchten, müssen Sie eine Heiratsurkunde oder einen Nachweis über die Eintragung einer Lebenspartnerschaft in Kombination mit einer Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes einreichen¹ ². Wenn Sie ein Adoptivkind haben, müssen Sie eine Adoptionsurkunde einreichen¹.

 


(1) Elterneigenschaft: Welche Nachweise für den Beitragsnachlass nötig sind.

https://www.familie.de/familienleben/finanzen/elterneigenschaft-wann-der-beitragsnachlass-anerkannt-wird/


(2) R0830 Internetformular Deutsche Rentenversicherung.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0830.pdf?__blob=publicationFile&v=3

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m_brunzendorf
Meister
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Ich halte mich weiterhin an

 

Die Vorgehensweise bei Adoptivkindern ist noch nicht abschließend geklärt.

Da interessiert mich kein Dt.-RV-Formular mit Stand 01.01.2022 und keine Familien-Website vom 3. März 2023. Sorry.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
vw
Erfahrener
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ChatGPT weiß alles 🤣.

und ChatGPT weiß sogar Dinge, die noch gar nicht entschieden sind. Wird mir langsam unheimlich 🤔.

 

https://ki-marketing.com/studie-chatgpt-ist-fehleranfaellig/

https://www.borncity.com/blog/2023/04/10/chatgpt-fabuliermaschine-und-plappermaul-fr-firmengeheimnisse/

 

nur so als Beispiel.

Gruß, vw

 

falls es jemand nicht verstehen sollte: das war ironisch gemeint 😎

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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S33K3R
Einsteiger
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 Sorry.


Nicht doch. Ich halte mich ans Gesetz, wenn das dann irgendwann mal da ist. Bis dahin ist gar nichts geklärt.

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AKW
Fachmann
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Und nach dem Gesetz nicht vergessen die FAQs dazu zu studieren. Ohne wirds bestimmt wieder nicht gehen. 

 

Grüße

 

AKW

vw
Erfahrener
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zum Ende des verlängerten Wochenendes noch ein kleines Schmankerl zum Thema ChatGPT:

 

https://www.borncity.com/blog/2023/05/29/anwalt-nutzt-chatgpt-fr-klage-und-bekommt-richtig-rger-wegen-erfundener-rechtsflle/#comments

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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letzte Antwort am 29.05.2023 20:09:48 von vw
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