Ich habe hierzu folgendes gelesen und bin ein wenig verunsichert. Wenn bei Adoptivkindern doch alles "über die Bühne" ist, liegt doch auch eine Geburtsurkunde vor. Wieso muss dann hierzu noch eine Adoptionsurkunde vorgelegt werden. Das ist aus Sicht von Datenschutz leider nicht nachvollziehbar. Nicht jeder Arbeitnehmer erzählt seinen Arbeitgeber, dass das Kind adopiert ist...
"Bei Adoptivkindern hingegen muss eine Adoptionsurkunde und bei Stiefkindern eine Heiratsurkunde bzw. ein Nachweis über die Eintragung einer Lebenspartnerschaft in Kombination mit einer Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes eingereicht werden."
Habt Ihr dazu schon Erfahrungen?
Vielen Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Noch ist ja gar nicht alles zu 100% entschieden. Woher haben Sie denn Ihre Info.
Ich gehe vom Datev-Arbeitgeber-Musteranschreiben aus:
Die Vorgehensweise bei Adoptivkindern ist noch nicht abschließend geklärt. Daher sollten Sie auch in diesem Fall einen Nachweis der Elterneigenschaft (z. B. Geburtsurkunde) anfordern.
@m_brunzendorf schrieb:Noch ist ja gar nicht alles zu 100% entschieden. Woher haben Sie denn Ihre Info.
Bing/ChatGPT fragen:
Ja, ich kenne die Quelle von
Wenn Sie ein Stiefkind adoptieren möchten, müssen Sie eine Heiratsurkunde oder einen Nachweis über die Eintragung einer Lebenspartnerschaft in Kombination mit einer Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes einreichen¹ ². Wenn Sie ein Adoptivkind haben, müssen Sie eine Adoptionsurkunde einreichen¹.
(1) Elterneigenschaft: Welche Nachweise für den Beitragsnachlass nötig sind.
(2) R0830 Internetformular Deutsche Rentenversicherung.
Ich halte mich weiterhin an
Die Vorgehensweise bei Adoptivkindern ist noch nicht abschließend geklärt.
Da interessiert mich kein Dt.-RV-Formular mit Stand 01.01.2022 und keine Familien-Website vom 3. März 2023. Sorry.
ChatGPT weiß alles 🤣.
und ChatGPT weiß sogar Dinge, die noch gar nicht entschieden sind. Wird mir langsam unheimlich 🤔.
https://ki-marketing.com/studie-chatgpt-ist-fehleranfaellig/
nur so als Beispiel.
Gruß, vw
falls es jemand nicht verstehen sollte: das war ironisch gemeint 😎
Sorry.
Nicht doch. Ich halte mich ans Gesetz, wenn das dann irgendwann mal da ist. Bis dahin ist gar nichts geklärt.
Und nach dem Gesetz nicht vergessen die FAQs dazu zu studieren. Ohne wirds bestimmt wieder nicht gehen.
Grüße
AKW
zum Ende des verlängerten Wochenendes noch ein kleines Schmankerl zum Thema ChatGPT:
Gruß, vw