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Pfändungsfreigrenzen

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letzte Antwort am 21.06.2024 18:10:56 von Uwe_Lutz
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Clevi1968
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Guten Morgen zusammen,

 

nach dem Update bin ich auf die neuen Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2024 gestossen,

da gibt es aber mit der Pfändungstabelle Abweichungen. Laut Datev ist der Pfändungsfreibetrag

1.491,75 Euro und laut Tabelle 1499,99 ohne unterhaltsberechtigte Personen.

 

Was ist denn nun richtig?

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
201 Mal angesehen

Hallo,


die aktuelle Pfändungsfreigrenze i. H. v. 1.491,75 EUR ab 01.07.2024 ist korrekt.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 3 von 3
167 Mal angesehen

Es ist beides richtig. 😁

 

 

Der Pfändungsfreibetrag wurde auf € 1.491,75 angehoben.

 

Da nach § 850 c (5) Nr. 1 ZPO der Nettolohn bei monatlicher Lohnzahlung für die Berechnung der Pfändung auf volle € 10,00 abgerundet wird, führt ein Nettolohn bis zu € 1.499,99 dazu, dass bei Abrundung dies wie € 1.490,00 berechnet wird und damit unpfändbar ist.

 

Bei der maschinellen Berechnung wird diese Abrechnung auch entsprechend berücksichtigt, so dass auch im Lohnprogramm bei netto € 1.499,99 kein Pfändungsabzug erfolgt.

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letzte Antwort am 21.06.2024 18:10:56 von Uwe_Lutz
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