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Pfändung

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letzte Antwort am 25.02.2021 12:02:21 von t_r_
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nami
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
898 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich benötige bitte eure Informationen und Tipps wie ihr die Zinsen bei den Pfändungen berechnet.

 

Pfändungsbeschluss geht beim Mdt. ein, mehrere Gläubiger müssen noch vorrangig bedient werden. Pfändungsbeschluss kann erst mehrere Jahre später bedient werden. Vom Erstelldatum des Beschlusses bis Beginn Tilgung fallen noch weitere Zinsen an + Zinsen während der Tilgung. Das Datev-Lodas-Programm berechnet ja nicht automatisch die Zinsen. 

 

Wenn lt.Auswertung 14 Pfändungswerte die Summe des Pfändungsbeschlusses getilgt wurde, sind die weiteren angefallenen Zinsen, ab Beginn der Tilgung noch nicht mit berechnet und getilgt worden. 

 

Ich würde zur Berechnung der Zinsen diesen Link nutzen "https://basiszinssatz.de"

 

Die Aufstellung vom Forderungskonto, welches mir vom RA zugeschickt wurde steige ich momentan nicht durch.

 

Wie gebe ich die weiteren Zinsen in Lodas ein? Über individuelle Überweisung? 

 

Wie kann ich das am besten im Blick behalten das alles getilgt wurde, ich nicht ständig Aufstellungen vom Forderungskonto erhalte, die kontrolliert werden müssen oder eine Überzahlung stattfindet? 

 

Vielen Dank für eure Tipps.

 

LG 

 

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
858 Mal angesehen

Hallo, 


um die Zinsen im Pfändungsbeschluss zu berücksichtigen, kann die gewöhnliche Forderung um die Zinsen erhöht werden. Ein separates Feld für die angefallenen Zinsen gibt es in LODAS nicht.

 

Informationen hierzu finden Sie im Dokument 1070194 unter Punkt 3.2.2 "Anpassung einer Forderung bei nachträglicher Erhöhung durch anfallende Zinsen oder weitere Kosten".


Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 4
854 Mal angesehen

Hallo,

 

ich würde da gar nichts berechnen, sondern mir bzw. dem Arbeitgeber vom Gläubiger die fertigen Zahlen geben lassen und diese für die Pfändung erfassen.

 

Wenn es mir suspekt vorkommt, würde ich es dem Arbeitgeber zurückschicken mit dem Hinweis, er soll es dem betreffenden Arbeitnehmer geben, damit er schaut, ob er gegen die Zinsberechnung angehen will. Das ist dann aber sein Problem, nicht das des Arbeitgebers oder meines. Die Pfändung würde ich aber normal weiter laufen lassen.

 

Sollten nur noch die Zinsen zu pfänden sein und der Arbeitnehmer geht dagegen an, würde ich nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber gegebenenfalls die Überweisung auf Eis legen, aber trotzdem die pfändbaren Bezüge einbehalten. Wenn dann feststeht, dass sie korrekt sind, bekommt der Gläubiger das Geld, wenn die Berechnung (teils) falsch war, bekommt der Arbeitnehmer die zuviel berechneten Beträge.

LG
VM
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 4 von 4
850 Mal angesehen

Ich lasse mir in der Regel ein bis zwei Abrechnungen vor Ende der Pfändugnsbeträge eine aktualisierte Aufstellung der Forderungen mit den entsprechenden Zinsen vom Gläubiger geben. Dann kann der die Zinsen berechnen und ich bin früh genung, damit ich weder überzahle noch zu wenig zahle.

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letzte Antwort am 25.02.2021 12:02:21 von t_r_
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