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Pfändung Lohnarten

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letzte Antwort am 23.11.2018 17:02:11 von bodensee
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franzi
Beginner
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Hallo.

Ein Arbeitnehmer erhält Weihnachtsgeld. Laut Lohnartentabelle von Lodas ist die Lohnart 241 und 243 voll pfändbar.

In der Unterhaltspfändung steht in den Erläuterungen aber, dass das Weihnachtsgeld halb pfändbar ist.

Liegt jetzt hier von uns ein falscher Denkansatz vor? Muss man die Lohnart in solch einer wichtigen Sache ändern.

Vielen Dank

björn
Experte
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Nachricht 2 von 7
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Hier müssen Sie in der Tat aufpassen. Generell sind die Einstellungen von der DATEV für diese Stammlohnart richitg. Bei Unterhaltspfändungen können jedoch abweichende Regelungen im Beschluss enthalten sein. Hier müssen Sie dann die Lohnart anpassen. Dabei müssen Sie aber beachten, dass die Änderung ggf. auch auf andere Pfändungen von anderen Mitarbeitern Auswirkung hat. Am besten ist es hier eine neu Lohnart anzulegen.

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franzi
Beginner
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Nachricht 3 von 7
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Wenn ich Google befrage ist aber generell das Weihnachtsgeld nur halb pfändbar. Bei Lodas aber voll. Da verstehe ich irgendwie nur Bahnhof.

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björn
Experte
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Nachricht 4 von 7
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Ich habe in Erinnerung, dass das DATEV schon richtig berechnet. Sie können das ganze ja manuell nachrechnen bzw. mit der Auswertung "Berechnungsschema Pfändung" nachprüfen.

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bodensee
Allwissender
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Nachricht 5 von 7
1587 Mal angesehen

Wie immer ein Blick ins Gesetz sollte helfen:

§850a ZPO Nr. 4

Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro;

Nun weiss aber Datev nicht wird das Weihnachtgeld mit 1/12 bezahlt dann lfd. und dann voll pfändbar. Oder wie hoch ist das WG 13. Gealt 1/2 13 Gehalt usw.

Daher müssen Sie wie mein Vorrednrer schon geschrieben hat vorischtig bei der Anwendung sein.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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jennifervista
Einsteiger
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Hallo,

ich habe eben eine Probeabrechnung mit Pfändung und Lohnart 241 Weihnachtsgeld brutto jährlich gemacht. Man kann dazu sich ja auch das Berechnungsschema anfordern.

Dort steht sogar 500€ unpfändbar bzw auf der 2. Seite steht 500€ Freibetrag. Also die Lohnart klappt schon mal

Liebe Grüße aus Schleswig

Jennifer Vista

bodensee
Allwissender
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Na sieh ab , hat die Datev doch richtig geschlüsselt.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 23.11.2018 17:02:11 von bodensee
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