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Pfändung - Berechnung unpfändbarer Einkommensbestandteile

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letzte Antwort am 27.11.2025 10:56:03 von lohnexperte
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lohnexperte
Meister
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Liebe Community, (VORSICHT: LÄNGERER TEXT!) 😉

 

hier mal wieder eine Knobelaufgabe für Schnelldenker:

 

Ich habe zwei Fragen zur Berechnung einer Pfändung, innerhalb derer ein individueller Selbstbehalt von nur 1.250 € festgesetzt und die volle Pfändbarkeit des Kurzarbeitergeldes (Eigene Lohnart 121) verfügt wurde. In den Personalstammdaten ist deshalb folgendes geschlüsselt:

 

lohnexperte_0-1764234045126.png

 

lohnexperte_1-1764234045130.png

 

Im aktuellen Monat kommt sogenanntes Weihnachtsgeld (LA 349, Stammlohnart 241) zur Auszahlung, welches allerdings nicht den Charakter eines Weihnachtsgeldes trägt, sondern als Sonderzahlung gilt. Demzufolge ist auch diese Sonderzahlung voll pfändbar.

lohnexperte_2-1764234045140.png

 

 

Die eigene Lohnart 121 Kurzarbeitergeld entspricht der Stammlohnart 410:

 

lohnexperte_8-1764234356843.png

 

 

Die Berechnung der unpfändbaren Gehaltsbestandteile (hier: 785,18 €) kann ich leider nicht nachvollziehen:

lohnexperte_7-1764234246400.png

 

 

lohnexperte_5-1764234045187.png

 

lohnexperte_6-1764234045197.png

 

 

Nach meinem Verständnis müsste die Summe der unpfändbaren Gehaltsbestandteile lediglich 143,51 € betragen (16,74 € plus 72,41 € plus 54,63 €). Wie erreiche ich, dass die Lohnart 349 (641,67 €) als voll pfändbar berücksichtigt wird?

 

Und der Vollständigkeit halber (auch wenn es in obiger Rechnung dann per Saldo stimmt): Warum taucht das Kurzarbeitergeld in der ersten Spalte zweimal auf?

 

Ich wäre dankbar, wenn Schnelldenker schnell antworten würden! Denn die deadline für die Abrechnung (heute!) naht bedrohlich ...

 

Vielen Dank und viele Grüße

 

 

 

Claudia-
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 5
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Meine Vermutung:

 

Das Kurzarbeitergeld taucht zweimal auf weil es original nicht pfändbar ist, aber beim AN in den Besonderheiten als voll pfändbar hinterlegt wurde. (Bild 2)

 

Testweise würde ich in den Besonderheiten beim AN das Weihnachtsgeld auch mal als voll pfändbar hinterlegen um zu schauen, ob es dann auch abgezogen wird. 

Regulär ist Weihnachtsgeld voll pfändbar hinterlegt, aber einen Teil darf man m.E. doch immer behalten. 

 

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lohnexperte
Meister
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Nachricht 3 von 5
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Ich fange mal an, laut zu denken (bzw. Selbstgespräche zu führen) ;-):

 

Kann es sein, dass das Problem darin besteht, beim "Weihnachtsgeld", das keines ist, die Stammlohnart 241 hinterlegt zu haben und dass beim Ansprechen dieser stets der unpfändbare Teil des Weihnachtsgeldes (gem. gesetzlicher Vorgaben) berücksichtigt wird? Stutzig macht mich nämlich, dass im Berechnungsschema in der ersten Spalte gar keine Lohnart aufgeführt ist:

 

lohnexperte_0-1764236504096.png

 

Lass es mich probieren! 

0 Kudos
Claudia-
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 5
89 Mal angesehen

Also irgendwie scheint die Stammlohnart bzgl. Pfändung besonders zu sein.
Also entweder hilft der Eintrag bei Besonderheiten beim Mitarbeiter oder du müsstest bei ihm das unter der anderen Stammlohnart abrechnen.

 

Auf das Symbol 


 

 Lohnart neu klicken und eine eigene Lohnartennummer für die Stammlohnart (StLA) anlegen:

  • 203 - Sonst. Bruttobez. jhrl.

-Oder-

  • 241 – Weihn.geld Brutto jhrl.

Die beiden Lohnarten unterscheiden sich nur bei der Pfändbarkeit. Bei der Stammlohnart 241 wird der unpfändbare Betrag bei Weihnachtszuwendungen automatisch berücksichtigt.

lohnexperte
Meister
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Nachricht 5 von 5
80 Mal angesehen

Hallo @Claudia- ,

 

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung! 🙂

 


@Claudia-  schrieb:


Also entweder hilft der Eintrag bei Besonderheiten beim Mitarbeiter 


Das war auch mein erster Gedanke. Das lässt LODAS aber nicht zu, sondern nur für die Stammlohnarten 410, 413, 542 und 543 (sind die letzten beiden überhaupt LODAS-Stammlohnarten?).

 

Deshalb habe ich es genau so probiert:

 


@Claudia-  schrieb:

oder du müsstest bei ihm das unter der anderen Stammlohnart abrechnen.

 

Auf das Symbol 


 

 Lohnart neu klicken und eine eigene Lohnartennummer für die Stammlohnart (StLA) anlegen:

  • 203 - Sonst. Bruttobez. jhrl.

-Oder-

  • 241 – Weihn.geld Brutto jhrl.

Die beiden Lohnarten unterscheiden sich nur bei der Pfändbarkeit. Bei der Stammlohnart 241 wird der unpfändbare Betrag bei Weihnachtszuwendungen automatisch berücksichtigt.


Und was soll ich sagen? Das klappt! Nun sieht es so aus:

 

lohnexperte_1-1764237275023.png

 

Herzlichen Dank für´s Mitdenken und schnell antworten!

 

Einen schönen Tag noch und uns allen keine weiteren kleinen oder gar großen Katastrophen!

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letzte Antwort am 27.11.2025 10:56:03 von lohnexperte
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