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Pfändung: Berechnung des Nettoeinkommens

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letzte Antwort am 10.05.2024 11:59:54 von Keks
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Keks
Beginner
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Nachricht 1 von 6
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Guten Tag,

 

ich habe eine Frage zur Berechnung des Nettoeinkommens in Bezug zu Pfändungen.

 

Das Berechnungsschema nach der Nettomethode lautet ja wie folgt:

 

Bruttolohn

- unpfändbare Beträge

= Zwischenergebnis

- fiktive Abgaben & Steuern

= Nettoeinkommen

 

Jetzt zu meiner Frage: Wie verhält sich die Berechnung in Bezug auf einen Dienstwagen?

 

Der Sachbezug nach der 1% Methode wird in der Abrechnung einmal als Bruttobezug und Nettoabzug aufgezählt.

 

Muss ich für die Berechnung den Bruttolohn + den Sachbezug des PKWs addieren und wenn ja  was passiert mit dem Nettoabzug?

 

Vielen Dank im Vorraus.

sokrates
Erfahrener
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Nachricht 2 von 6
435 Mal angesehen

a) Wenn die Pfändung ordnungsgemäß in der Erfassungsmaske eingetragen wird, erfolgt die ordnungsgemäße Berücksichtigung.

b) Wenn Standard-Lohnarten für den Dienstwagen genutzt werden, wird die Pfändbarkeit korrekt berücksichtigt.

c) verwechseln Sie nicht Nettobetrag und Auszahlungsbetrag

 

Legen Sie die Pfändung einfach mal an und machen anschließend eine Probeabrechnung. Sie bekommen das Berechnungsschema der Pfändung anschließend mit angezeigt und können den Vorgang vielleicht besser durchdringen.

 

Ansonsten hilft immer Lexinform:  DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 5303319  oder  DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1070194 

 

LG

Anne Koch

 

Keks
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 6
430 Mal angesehen

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

 

Ich werde es mit einer Probeabrechnung versuchen und mich dann nochmal melden.

Keks
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 6
395 Mal angesehen

Hallo nochmal,

 

der Tipp mit der Probeabrechnung war goldrichtig.

 

Der Dienstwagen wurde in der Bruttoberechnung berücksichtigt und dementsprechend der pfändbare Betrag ausgerechnet.

 

Gleichzeitig konnte ich mir die Frage beantworten, ob der Nettoverdienst oder der Auszahlungsbetrag als Grundlage genommen wird. Antwort: Nettoverdienst.

 

Vielen Dank nochmal für die schnelle und gute Antwort.

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rschoepe
Experte
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Nachricht 5 von 6
356 Mal angesehen

@Keks  schrieb:

ob der Nettoverdienst oder der Auszahlungsbetrag als Grundlage genommen wird.


Wenn es der Auszahlungsbetrag wäre, ließe sich die Pfändung auch viel zu einfach umgehen, indem z.B. ein Teil des Lohns als Vorschuss ausgezahlt wird und deshalb als Nettoabzug auf dem Zettel steht. 😉

Keks
Beginner
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Nachricht 6 von 6
340 Mal angesehen

Manchmal denkt man komplizierter als man müsste 😅

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letzte Antwort am 10.05.2024 11:59:54 von Keks
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