Hallo,
gibt es mittlerweile eine Lösung zur Meldebescheinigung Sofortmeldung aus Personaldaten?
Wir möchten nun für alle unsere Lohnmandate die Personaldaten einführen und fahren zur Zeit einen Test mit einem Mandanten, der Sofortmeldungspflichtig ist.
Hier wird auch die Meldebescheinigung zur Sofortmeldung "sofort" benötigt, da der Lohn erst im Folgemonat abgerechnete wird. Wird die Meldebescheinigung erst mit der Lohnabrechnung erzeugt, ist das ganze eigentlich in dieser Hinsicht sinnlos und wir können die Sofortmeldungen auch wieder selbst über LODAS erzeugen, da haben wir wenigstens zeitnah die Meldebescheinigung.
LG
Ines Mattick
Hallo,
wieso kann DATEV nicht so eine Übersicht (Hinweis) in Personaldaten für die Sofortmeldungen (versandt und bestätigt) einstellen, wie es für die eAU´s ist?
LG
Ines Mattick
Die Meldung wird direkt abgesetzt, wenn man sie veranlasst, man bekommt nur kein Protokoll dazu. In Personaldaten ist das Datum der Sofortmeldung in der Mitarbeiterübersicht gelistet.
Sieht dann so aus.
Hallo Hellbrück_J,
vielen Dank. Aber diese Übersicht ist leider keine Meldebescheinigung oder Bestätigung für den Zoll und andere Behörden.
Somit läuft es doch darauf hinaus, das die Sofortmeldungen weiterhin durch uns direkt über LODAS erstellt werden, damit der Mandant die Meldebescheinigungen vorweisen kann.
Wie bereits in vorigen Beiträgen bemerkt, sind diese Meldebescheinigungen bei Prüfungen durch den Zoll etc. vorzuweisen, da sonst der Mitarbeiter gar nicht auf die Baustelle gelassen wird.
Dies wäre ein großes Problem, wenn der Mandant die Meldebescheinigung erst einen Monat später vorlegen kann.
LG
Ines Mattick
@inesmattick schrieb:
Wie bereits in vorigen Beiträgen bemerkt, sind diese Meldebescheinigungen bei Prüfungen durch den Zoll etc. vorzuweisen, da sonst der Mitarbeiter gar nicht auf die Baustelle gelassen wird.
Vielleicht muss der Zoll und Co. auch mal mit der Zeit gehen? Vielleicht muss man dem nur sagen: Du kannst Dich drauf verlassen, wenn es da steht? Oder ist hier nur Papier wieder gültig? 🙄
Eigentlich sollte der Zoll die Daten digital haben, der Mitarbeiter muss sich nur ausweisen können. Eine Meldebescheinigung in Papier muss der Mitarbeiter meines Wissens nicht mitführen.
Hier ein Auszug von der Seite der Deutschen Rentenversicherung auf die der Zoll online selbst verweist.
Die Sofortmeldungen werden bei der DSRV gespeichert und den Behörden der Zollverwaltung in einem Online-Abrufverfahren zur Verfügung gestellt.
Damit die Ermittlungsbehörden in den genannten Wirtschaftsbereichen die Identität der Arbeitnehmer bei Prüfungen leichter feststellen können, müssen die Arbeitnehmer ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitführen.
@inesmattick schrieb:Hallo,
gibt es mittlerweile eine Lösung zur Meldebescheinigung Sofortmeldung aus Personaldaten?
Wir möchten nun für alle unsere Lohnmandate die Personaldaten einführen und fahren zur Zeit einen Test mit einem Mandanten, der Sofortmeldungspflichtig ist.
Hier wird auch die Meldebescheinigung zur Sofortmeldung "sofort" benötigt, da der Lohn erst im Folgemonat abgerechnete wird. Wird die Meldebescheinigung erst mit der Lohnabrechnung erzeugt, ist das ganze eigentlich in dieser Hinsicht sinnlos und wir können die Sofortmeldungen auch wieder selbst über LODAS erzeugen, da haben wir wenigstens zeitnah die Meldebescheinigung.
LG
Ines Mattick
Hallo @inesmattick,
zu diesem Sachverhalt gibt es aktuell keinen neuen Stand.
Ich habe Ihren Beitrag als weitere Nennung erfasst.
@inesmattick schrieb:Hallo,
wieso kann DATEV nicht so eine Übersicht (Hinweis) in Personaldaten für die Sofortmeldungen (versandt und bestätigt) einstellen, wie es für die eAU´s ist?
LG
Ines Mattick
Hallo @inesmattick,
ich habe den Wunsch, in DATEV Personaldaten eine solche Übersicht für die Sofortmeldungen einzustellen, aufgenommen und weitergegeben.
Sehe ich ähnlich. Nur leider sind wir alle so im "Nachweismodus", dass sich wahrscheinlich niemand von uns mit einfach der Eintragung des Datums in der Spalte "Sofortmeldung" zufrieden gibt. Und selbst wenn, kommt der Zoll mit einer Prüfung und will sich die fristgerechten Sofortmeldungen anschauen, dann können wir die Mitarbeiter die mitlerweile ausgeschieden sind auch nicht mehr auswählen und vorzeigen.
Auf der einen Seite finde ich diese pragmatische und wirklich schnelle Lösung toll, aber so ein DÜ Nachweis wäre wirklich wünschenswert.
Im Nachgang ist der Nachweis ja da. Mit der nächsten Abrechnung wird er erstellt und steht in Auswertungen und Druck bereit, Auswertung 59. Hier ging es nur darum, dass nicht direkt ein Protokoll erstellt wird.