Liebe Community,
wenn der Arbeitgeber den Mitarbeitern nicht nur die Fahrtkosten zur Arbeit bezuschusst, sondern auch das Parken des PKW (z. B. Park and Ride), wie muss das Parkticket besteuert werden? Ist hier anstelle der individuellen Besteuerung nach ELSTAM auch die pauschale mit 15% möglich?
Danke für Hilfe!
Hallo floreana,
ersetzt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter die Parkgebühren für das Unterstellen des Fahrzeugs an der ersten Tätigkeitsstätte, liegt steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn vor. Eine pauschale Versteuerung ist nicht möglich.
Anders jedoch die Parkgebühren bei beruflichen Auswärtstätigkeiten: Da sind die erstatteten Beträge bei Einzelnachweis steuerfrei (nach § 3 Nr. 16 EStG).
Gruß, André
Merci beaucoup!
De rien 😉