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Parkticket, Weg zur Arbeit

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letzte Antwort am 29.04.2020 13:09:09 von coester
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floreana
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Liebe Community,

 

wenn der Arbeitgeber den Mitarbeitern nicht nur die Fahrtkosten zur Arbeit bezuschusst, sondern auch das Parken des PKW (z. B. Park and Ride), wie muss das Parkticket besteuert werden? Ist hier anstelle der individuellen Besteuerung nach ELSTAM auch die pauschale mit 15% möglich?

 

 

Danke für Hilfe! 

coester
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 4
482 Mal angesehen

Hallo floreana,

 

ersetzt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter die Parkgebühren für das Unterstellen des Fahrzeugs an der ersten Tätigkeitsstätte, liegt steuer- und sozial­versicherungspflichtiger Arbeitslohn vor. Eine pauschale Versteuerung ist nicht möglich.

 

Anders jedoch die Parkgebühren bei beruflichen Auswärts­tätigkeiten: Da sind die erstatteten Beträge bei Einzelnachweis steuerfrei (nach § 3 Nr. 16 EStG).

 

Gruß, André

 

floreana
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 4
461 Mal angesehen

Merci beaucoup! 

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coester
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 4
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De rien 😉

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letzte Antwort am 29.04.2020 13:09:09 von coester
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