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Neuling in Deutschland ohne SteuerID

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letzte Antwort am 29.06.2023 20:57:18 von vw
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Gina123
Beginner
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Nachricht 1 von 10
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Hallöchen zusammen,

Ich habe bei meinem Mandanten einen Mitarbeiter ohne StID (kommt ursprünglich aus Kroatien somit kein Grenzgänger) . LODAS hat ihn jetzt automatisch mit Steuerklasse 0 berechnet, obwohl der Antrag auf Steuerklasse 0 gar nicht gestellt wurde. Der AN müsste doch als Steuerklasse 6 abgerechnet werden, oder täusche ich mich?

 

Habe es jetzt manuell geändert. Könnte bitte jemand Licht ins Dunkel bringen. Dankeschön!!!

Chris607
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 10
4254 Mal angesehen

Theoretisch erst einmal Steuerklasse 6. Wenn der MA allerdings dann hier gemeldet wird/ist, somit eine Steuer-ID erhält und hier auch steuerpflichtig ist, ist diese natürlich auch zu berichtigen - je nach Familienstand.

MikeWHerbs
Erfahrener
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Nachricht 3 von 10
4238 Mal angesehen

Kann der Arbeitgeber nicht auf ELStAM zurückgreifen, etwa weil der Arbeitnehmer ihm nicht die Identifikationsnummer mitteilt, ist die Lohnsteuer anhand von Steuerklasse VI zu berechnen. Ausnahmen davon gelten – längstens für drei Monate -, wenn

  • der Zugriff auf ELStAM aufgrund technischer Schwierigkeiten nicht möglich ist oder
    der Arbeitnehmer die fehlende Mitteilung über die ihm zuzuteilende Identifikationsnummer nicht zu vertreten hat.
  • In diesen Ausnahmefällen ist die Lohnsteuer anhand der dem Arbeitgeber bekannten persönlichen Besteuerungsmerkmalen durchzuführen. Wird die Identifikationsnummer nicht innerhalb von drei Monaten vorgelegt, müssen die ohne Rückgriff auf ELStAM erfolgten Lohnabrechnungen nachträglich korrigiert werden und auf Basis der Lohnsteuerklasse VI neu erstellt werden. Entsprechendes gilt, wenn der Arbeitnehmer sein Geburtsdatum nicht mitteilt.

 

Gruss Mike

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 10
4189 Mal angesehen

@Gina123  schrieb:

LODAS hat ihn jetzt automatisch mit Steuerklasse 0 berechnet

 

 


LODAS rechnet nichts automatisch ab.

 

Für die Erfassung der Steuerklasse sind Sie als Anwender zuständig. Im Normalfall müssen Sie nichts machen, da diese über die ELStAM-Rückmeldung kommt. Wenn aber (noch) keine ELStAM-Anmeldung erfolgen kann, müssen Sie die Steuerklasse eingeben.

 

Und wenn Sie nichts eingeben - was soll das Programm dann machen? Sie erhalten hierfür aber einen Hinweis im Hinweis- und Fehlerprotokoll, dass die Steuerklasse fehlt.

K_Wolf
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 10
4137 Mal angesehen

Grundsätzlich sollte man darauf achten, ob neue Mitarbeiter eine SteuerID haben.

Heil dem Sachbearbeiter der von seinen Mandanten einen vollständig ausgefüllten Personalfragebogen erhält!

 

 

Ohne eine SteuerID rechnen wir grundsätzlich mit Steuerklasse 6 ab - das muss manuell unter den Personaldaten unter Steuer eingetragen werden.

Sobald die SteuerID vorliegt wird der ELSTAM Abruf im Monat der Aufnahme der Beschäftigung durchgeführt und das System korrigiert die ELSTAM Merkmale und rechnet dann automatisch nach - mit den korrekten Lohnsteuerabzugsmerkmalen.

 

Wir weisen unsere Mandanten darauf hin, das es Aufgrund nicht vorliegender, essentieller Stammdaten, zu Nachberechnungen durch das System kommen wird und diese auch an die Mandantschaft in Rechnung gestellt werden.

 

 

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Gina123
Beginner
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Nachricht 6 von 10
4067 Mal angesehen

Dem bin ich mir durchaus bewusst, aber für den ELStAM-Abruf benötige ich die Steuernummer und da weder StNR noch SVNR vorliegen kann ich absolut nichts abfragen.

 

Dennoch war meine Frage, wieso ohne eine SteuerID mit Steuerklasse 0 und nicht 6 abgerechnet wurde!

Und nein es kam keine Fehlermeldung!

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rschoepe
Experte
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Nachricht 7 von 10
4048 Mal angesehen

Was ist denn im Feld "Steuerklasse" eingetragen? Wenn das Feld leer ist, würde ich schon erwarten, dass das Programm es als "0" und nicht als "6" behandelt. Ist in allen anderen Fällen ja auch so, dass leeres Feld = nichts oder "0".

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K_Wolf
Aufsteiger
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Nachricht 8 von 10
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Ungewöhnlich das keine Fehlermeldung gekommen ist!

 

Wenn der Mitarbeiter angelegt wird bleibt das Feld für die Lohnsteuerklasse immer frei.
Erst wenn manuell die Steuerklasse eingetragen wird oder durch den ELSTAM Abruf, füllt sich das Feld.

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tbehrens
Fachmann
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Nachricht 9 von 10
3987 Mal angesehen

Wurde eine StIdNr. inzwischen beantragt?

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vw
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 10 von 10
3951 Mal angesehen

Hallo,

ist er (noch) nicht mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet?

Bei uns dauert das i.d.R. 2-3 Wochen ab Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.

 

Dort kann man seine Steuer-ID auch erfragen, falls man sie nicht weiss.

 

https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/was-ist-eine-steuer-id-und-wo-bekomme-ich-die-her.html

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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letzte Antwort am 29.06.2023 20:57:18 von vw
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