Hallo Community,
das Service-Release 11.63 von Lohn und Gehalt steht seit gestern Abend, 18.02.2021, für Sie wie folgt bereit:
Bitte installieren Sie das Service-Release zeitnah.
Folgende Fehler werden mit der neuen Version bereinigt:
- Abrechnung von bAV-Verträgen nach § 3 EStG und § 100 EStG
Wenn sowohl § 3 EStG als auch § 100 EStG bei der Abrechnung einer bAV Anwendung finden, wird die bAV steuer- und sv-frei abgerechnet, obwohl die SV-Freigrenze von 4 % der RV-BBG West bereits überschritten ist.
Bitte beachten Sie: Wenn der Fehler bei Ihnen für das Vorjahr 2020 auftritt, ist eine Korrektur nach dem Entstehungsprinzip nur noch mit der Februar-Abrechnung möglich.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1019565 - BAV-Verträge nach § 3 EStG und § 100 EStG werden steuer- und sv-frei abgerechnet trotz Überschreitung der SV-Freigrenze in Lohn und Gehalt.
- LN08710 bei Druck/Seitenansicht der Auswertung Leistungsantrag Saison-Kug
Nach der Lohnabrechnung werden bei weniger als 5 Baustellen auf Seite 2 der Auswertung Leistungsantrag Saison-Kug Baustellen im Hintergrund des Textes angedruckt. Bei mehr als 5 Baustellen und wenn die Auswertung in Lohn und Gehalt in der Seitenansicht angezeigt wird, wird eine Meldung ausgegeben.
Informationen hierzu finden Sie im Dokument 1019728 - LN08710 bei Druck/Seitenansicht der Auswertung Leistungsantrag Saison-Kug in Lohn und Gehalt.
- Abrechnung Gruppenunfallversicherung
Wenn bei Mitarbeitern eine Gruppenunfallversicherung abgerechnet wird, wird die Folgelohnart 9830 der Lohnart 3190 Gruppenunfallversicherung,frei im Netto falsch berechnet.
Wenn Sie zur Abhilfe unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten, bei der Lohnart 3190 die Folgelohnart 9830 rückwirkend mit einer neuen Historie im Feld Übernahmewert von Gesamtbetrag ohne Lohnveränderung auf Gesamtbetrag mit Lohnveränderung umgestellt haben, wurde anschließend der Nettoabzug korrekt berechnet.
Nach Installation von Lohn und Gehalt 11.63 werden betroffene Mitarbeiter und Monate automatisch nachberechnet. Wenn Sie bereits die beschriebene Abhilfe durchgeführt haben, erfolgt keine automatische Nachberechnung mehr.
Bereits ausgetretene Mitarbeiter werden nicht automatisch nachberechnet. Erfassen Sie für bereits ausgetretene Mitarbeiter unter Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum, in der Gruppe Abrechnungsmonat im Feld Letzter abzurechnender Monat den aktuellen Abrechnungsmonat des Mandanten.
Alle weiteren gesetzlichen Änderungen sowie Programmanpassungen und Neuerungen finden Sie in unseren Dokumenten
1011662 - Aktuelle Informationen zu gesetzlichen Änderungen
1021721 - Aktuelle Version in Lohn und Gehalt compact/classic/comfort
1021001 - Baulohn - Neuerungen - Übersicht
Viele Grüße und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen
Ihr Community-Team Personalwirtschaft Lohn und Gehalt
@Darlene_Pfahler @Nina_Schöneweis @Astrid_Preuß @Matthias_Platz @Selina_Heubeck @Daniela_Eichler
Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG