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Neues Baulohnmandat

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letzte Antwort am 17.01.2024 10:13:25 von Vanessa_Mertel
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MM22
Beginner
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Ich  habe zum 1. Januar ein neues Baulohnmandat. Leider konnten keine Daten übernommen werden, d.h. ich muss den Mandanten mit Mitarbeiter komplett neu anlegen. Hierzu habe ich ein paar Fragen:

 

1. Welches Datum erfasse ich beim Eintrittsdatum? Den 1.1.24 oder das reale Eintrittsdatum?

Ich habe aktuell das reale Datum erfasst z.B. 18.8.2004 

 

2. Und wie ist das mit der Sofortmeldung? Muss hier zum 1.1.24 nochmals eine von uns erstellt werden? 

 

3. Ist sonst etwas spezielles zu beachten?

 

4. Muss ich irgendwelche Vorträge machen?

 

Ich mach dies das erste Mal, bin noch etwas "lost" 🙂 und daher für jede Info dankbar.

 

Vielen Dank an alle 🙂 

K_Wolf
Einsteiger
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Hallo,

 

die Fragen sind leider nicht so einfach zu beantworten.

 

zu 1.) 

Ich würde das tatsächliche Eintrittsdatum nehmen

 

zu 2.)

Wegen einer neuen Lohnabrechnenden Stelle ist meiner Meinung nach keine neue Sofortmeldung zu generieren. Erst bei Neueinstellungen ab 01.01.2024.

 

zu 3.) 

wurde denn eine Systemwechselmeldung vom Abgebenden Berater gemacht?

 

zu 4.)

Soweit ich weiß nicht - neues Jahr, neues Glück.

Das einzige wären die Urlaubstage, bzw. die Werte des Urlaubsgeldes.

 

Hast Du denn schon mal einen Baulohn abgerechnet?

 

MM22
Beginner
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Nachricht 3 von 10
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Vielen Dank für die Info schon mal.

 

Habe einen kleinen Baulohn, aber noch keinen neuen angelegt.

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K_Wolf
Einsteiger
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Nachricht 4 von 10
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Dann würde ich mir beide Lohnmandate aufmachen und die Einstellungen Programmweit überprüfen in Verbindung mit den zur Verfügung gestellten Daten.

Mit was für einem Programm hat der Vorberater abgerechnet?

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tbehrens
Erfahrener
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Nachricht 5 von 10
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Soweit ich weiß (leider finde ich keinen Nachweis hierzu - auch nicht von Datev), ist keine Sofortmeldung zu erstellen, wenn mit Meldegrund 13 angemeldet wird, deshalb sollte der vorherige Steuerberater auch wegen Systemwechsel abmelden. In diesem Fall ist mit dem echten Eintrittsdatum zu arbeiten und wegen Systemwechsel anzumelden.

 

 

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MM22
Beginner
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Wird die Auswertung 13 automatisch angestoßen oder muss ich dies manuell?

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tbehrens
Erfahrener
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Nachricht 7 von 10
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Alles hängt vom vorherigen StB ab.

 

Wenn dieser zum 31.12.23 wegen Systemwechsel abgemeldet hat, muss wieder mit Systemwechsel (Mandantendaten > Sozialversicherung > Allgemeine Daten > Abrechnung über Datev - Beginn) wieder angemeldet werden.

 

Wenn zum 31.12.23 die Jahresmeldung erstellt wurde, muss keine SV-Meldung erfolgen.

 

Wurde die Soka bereits über den StB-Wechsel informiert? Einwilligung für das Arbeiten mit Datev erteilt? BG-Daten abgefragt? 

 

 

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MM22
Beginner
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Nachricht 8 von 10
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Die Abrechnung erfolgte vorher über das Baulohn-Zentrum, welche nicht sehr kooperativ sind.

 

BG fehlt mir noch Unternehmensnummer mit PIN, sollte ich in den nächsten Tagen erhalten.

 

Die Einwilligung für das Arbeiten mit Datev liegt vor, die Buchhaltung wird bereits durch unsere Kanzlei erstellt.

 

Vielen Dank ... evtl. tauchen noch ein paar Fragen auf 🙂 

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K_Wolf
Einsteiger
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Nachricht 9 von 10
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Wenn die Stammdaten beim Mandanten liegen, würde ich die dort anfragen.

Dann geht es ein klein wenig schneller!

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @MM22,


grundsätzlich werden in LODAS alle DEÜV-Meldungen automatisch aber immer nur zusammen mit einer Monatsabrechnung erstellt.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 17.01.2024 10:13:25 von Vanessa_Mertel
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