Guten Abend,
rückwirkend ab Juli 2021 soll ein AN eine Erhöhung erhalten. Das Programm rechnet den neuen Stundenlohn weder im Juli noch für den aktuellen August ab, so dass ich dies manuell erfasst habe.
Diese Problematik tritt zum ersten Mal auf, hat jemand eine Idee?
Gruß
A. Iodice
Guten Morgen Herr Iodice,
bei einer rückwirkenden Stundenlohn Erhöhung müssen Sie immer eine manuelle Nachberechnung auf den ältesten geänderten Monat mit 1/96 anstoßen, da es sonst keine Korrekturabrechnung gibt.
Gruß
Björn
Bei mir geht es auch ohne 1|96.
Ich würde dann im Juli nochmal das Änderungskennzeichen beim Stundenlohn setzen.
(Rechtsklick im Stundenlohnfeld oder Textmarker in der Buttonleiste).
Hallo.
Nur mal zur Sicherheit: haben Sie den geänderten Stundenlohn in den Personalstammdaten rückwirkend im Juli auch eingegeben? Wäre auch nicht bei mir das erste mal, wo ich eine Änderung versehentlich im aktuellen Monat eingegeben hätte.
Viele Grüße