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Neue Version: Lohn und Gehalt 12.34 steht bereit

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letzte Antwort am 21.06.2023 22:10:05 von Alexander_Herrmann
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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

 

seit dem 15.06.2023 steht das Service-Release 12.34 von Lohn und Gehalt zur Installation per DFÜ bereit.

 

Alle Informationen rund um die Software-Bereitstellung findet Ihr hier.

 

Mit der aktuellen Version erfolgen Programmanpassungen zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Daher sollte die Installation zwingend vor der Lohnabrechnung Juli 2023 erfolgen.

 

 

Funktionale Änderungen:

 

Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)

 

  • Neuer Filter in der mitarbeiterübergreifenden Kinderverwaltung

In der mitarbeiterübergreifenden Kinderverwaltung auf der Mandantenebene unter Erfassen | Kinderverwaltung bearbeiten gibt es den neuen Filter Mitarbeiter.

 

Die Ansicht des Dialogfensters Kinderverwaltung bearbeiten kann auf "Alle", "Mit Kindern", "Mit leerer Kinderverwaltung" oder "Mit zu prüfenden Importdaten" eingeschränkt werden. 

 

  • Kinderdaten exportieren und importieren

In der mitarbeiterübergreifenden Kinderverwaltung auf der Mandantenebene unter Erfassen | Kinderverwaltung bearbeiten kann die mitarbeiterübergreifende Übersicht der Kinderdaten über die Schaltfläche Export… als CSV-Datei exportiert werden.

 

Wenn alle Daten erfasst sind, kann die Datei in Lohn und Gehalt in der mitarbeiterübergreifenden Kinderverwaltung wieder über die Schaltfläche Import… eingespielt werden. 

 

Wichtig: Der aktuelle Stand im Gesetzgebungsverfahren PUEG und die geplanten Unterstützungen in Lohn und

Gehalt stehen in diesem Beitrag für Euch bereit:

 

Update: Informationen zum Pflegeunterstützungs- und - entlastungsgesetz (PUEG) 

 

Die Angaben der Kinder unter 25 Jahren sind zwingend vor der Abrechnung Juli 2023 in der Kinderverwaltung zu erfassen. Dadurch wird die korrekte Berechnung des PV-Beitrags ab Juli sichergestellt.

 

 

Lohnsteuerbescheinigung ohne Steueridentifikationsnummer wird in Papierform erstellt

Seit dem 01.01.2023 ist die Verwendung der eTIN gemäß § 41b Absatz 2 Satz 1 EstG für die Datenübermittlung der Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr zulässig. Für die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung muss die steuerliche Identifikationsnummer angegeben werden. 

 

Ab der Version 12.34 wird mit der Lohnabrechnung eine Lohnsteuerbescheinigung in Papierform erstellt, wenn keine Steuer-Identifikationsnummer beim Mitarbeiter in den Stammdaten hinterlegt ist.

 

Wird die Steuer-Identifikationsnummer nachträglich in den Mitarbeiterstammdaten erfasst, ersetzt Lohn und Gehalt mit der nächsten Lohnabrechnung die Papier-Lohnsteuerbescheinigung durch eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung. Bei ausgetretenen Mitarbeitern muss für die erneute Erstellung der letzte abzurechnende Monat mit dem aktuellen Abrechnungsmonat hinterlegt werden.

 

 

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Angaben für eAU-Abfragen entfallen und werden umbenannt

Das Kontrollkästchen Mitarbeiter hat sich krankgemeldet (nach § 5 Abs. 1 EntgFG) und das Feld Arbeitsunfähig durch für die eAU-Abfragen entfällt und muss nicht mehr erfasst werden.

Die Angaben waren bisher auf der Mandantenebene unter Bewegungsdaten | Stapelerfassung Kalender und auf der Mitarbeiterebene unter Bewegungsdaten | Kalender, Schaltfläche eAU-Abfrage erstellen. 

 

Die bisherigen Felder Beginn Arbeitsunfähigkeit und  Voraussichtlich arbeitsunfähig bis für die eAU-Abfragen werden in Angefragtes Datum und Erwartetes Ende umbenannt.  

Die Felder befinden sich auf der Mandantenebene unter Bewegungsdaten | Stapelerfassung Kalender und auf der Mitarbeiterebene unter Bewegungsdaten | Kalender, Schaltfläche eAU-Abfrage erstellen.

 

 

Fehlerbehebung:

 

Programmabsturz beim Öffnen der Registerkarte Datenübermittlung/ Rückmeldeverfahren

Wenn unter Extras | Kanzlei-Einstellungen, die Registerkarte Datenübermittlung/ Rückmeldeverfahren geöffnet wird, stürzt Lohn und Gehalt nicht mehr ab oder schließt sich nicht mehr.

 Programmabsturz beim Wählen der Registerkarte Datenübermittlung/Rückmeldeverfahren in Lohn und Gehalt

 

 

💡Kennt Ihr bereits unseren Infoservice?

Der Infoservice Personalwirtschaft ist ein kostenloser Service-Newsletter. Der Newsletter informiert Euch über wichtige gesetzliche Änderungen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung und über funktionale Programmänderungen. Der Infoservice kann hier abonniert werden.

 

🎥Den Infoservice Lohn und Gehalt Juni 2023 gibt es auch diesmal wieder als Video. Das Video enthält eine Auswahl an Themen der aktuellen Infoservice-Ausgabe.

 

 

Weitere Informationen zum neuen Service-Release sind im Dokument Aktuelle Version von Lohn und Gehalt compact / classic / comfort zu finden.

 

 

Viele Grüße aus Nürnberg

Ihr Community-Team Personalwirtschaft Lohn und Gehalt

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
Alexander_Herrmann
Meister
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715 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

klappt bei euch der Export/Import von CSV-Dateien aus der "Kinderverwaltung" (was für ein schöner Begriff)? Bei uns funktioniert schon der Export nicht. Den brauchen wir jedoch, um den Aufbau der Tabelle für den Mandanten zu erfahren.

 

Die Meldung nach dem Klick auf "Export" klingt erfolgreich. Im ausgewählten Ordner gibt es dann jedoch keine Datei.

 

Alexander_Herrmann_0-1687268086067.png

 

 

 

Viele Grüße,
RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 5
691 Mal angesehen

Hallo,


im gewählten Exportverzeichnis wird ein Ordner mit der Mandantennummer aus Lohn und Gehalt (z. B. 10) generiert. In diesem Ordner (z. B. 00010) ist die exportierte Excel-CSV-Datei normalerweise zu finden.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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boomboom
Meister
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@Alexander_Herrmann 

bei uns geht es.. haben sie denn irgendwelche kinder angelegt, die er exportieren kann?

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Alexander_Herrmann
Meister
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Nachricht 5 von 5
586 Mal angesehen

Das mit dem Unterordner war die Lösung - hatte ich übersehen. 

 

Vielen Dank @Nina_Schöneweis 

Viele Grüße,
RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
4
letzte Antwort am 21.06.2023 22:10:05 von Alexander_Herrmann
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